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FWU-Lebensversicherung: Kapitalverlust - Prozess beginnt

Wir klagen für 464 Betroffene 1,7 Mio. Euro plus Zinsen ein. Manche Kunden verloren bis zu 20.000 Euro.

Lebensversicherungen wurden oft als Geldanlage verkauft. Sie lieferten aber nur geringen Ertrag (siehe Lebensversicherung als Vorsorge - Hände weg! ). Versicherungsnehmer, die nicht oder fehlerhaft über ihr Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungen informiert wurden, können unbefristet vom Vertrag zurücktreten – ein sogenannter "Spätrücktritt“. Im Fall eines Rücktritts sind die Verträge rückabzuwickeln.

FWU Life Insurance lässt sich klagen

Bereits im Herbst 2017 konnten wir vom VKI einen Vergleich mit der Versicherungsbranche erzielen. Aber drei größere Versicherer weigerten sich, dieser Lösung beizutreten, unter anderem die FWU Life Insurance Austria AG (vormals Skandia Leben AG).

Im Auftrag des Sozialministeriums klagten wir vor einem Jahr die FWU in der Form einer Sammelklage. Heute beginnt der Prozess im Handelsgericht Wien. Dabei vertreten wir 464 Betroffene, die vor dem 1.1.2019 den Rücktritt von ihrer Lebensversicherung erklärt hatten. Es geht um einen Kapitalverlust von 1,7 Mio. Euro plus Zinsen.

Viel eingezahlt, wenig rausbekommen

Der hohe Verlust, den die betroffenen Konsumentinnen und Konsumenten erlitten haben, ergibt sich aus der Differenz zwischen den einbezahlten Prämien und dem ausbezahlten Rückkaufswert. Wer aus einer Lebensversicherung vorzeitig aussteigt verliert normalerweise viel Geld (niedriger Rückkaufswert). Hinzu kommen noch Zinsen von 4 Prozent für die Prämienzahlungen. Der Gesamtstreitwert beträgt samt Zinsen rund 5,9 Mio. Euro. Das Kostenrisiko übernimmt der Prozessfinanzierer OMNI BRIDGEWAY.

Wie viel soll Kunde zurückbekommen?

Das Handelsgericht Wien wird die Differenz zwischen dem Rückkaufswert und jenem Wert behandeln, der nach einem Rücktritt auszuzahlen ist. Nach Ansicht des VKI sind dabei im Wesentlichen die Prämien plus Zinsen an die Betroffenen zurückzuzahlen. Abzuziehen ist nur eine Risikoprämie.

Im Kleingedruckten versteckt

Die FWU bestreitet unter anderem Fehler in der Rücktrittsbelehrungen. Wir sagen: Informationen zum Rücktritt für die Betroffenen waren nur an versteckten Stellen in den Unterlagen zu finden. Damit kann aus Sicht des VKI nicht von einer korrekten Belehrung gesprochen werden.

"Immenser Verlust von 1,7 Mio. Euro"

Mag. Thomas Hirmke, Leiter der VKI-Rechtsabteilung (Foto: Thörisch)"Das Rücktrittsrecht soll Konsumentinnen und Konsumenten vor falschen Anlageentscheidungen schützen. Der immense Kapitalverlust von rund 1,7 Mio. Euro bei den FWU-Verträgen zeigt deutlich, welche Bedeutung diesem Rücktrittsrecht zukommt. Manche Betroffene haben bis zu 20.000 Euro bei ihrer Lebensversicherung verloren“, betont Mag. Thomas Hirmke, Leiter des Bereiches Recht im VKI. „Konsumentinnen und Konsumenten müssen vor solchen Verlusten geschützt werden“.


Lesen Sie auch: Lebensversicherung: intransparente Kosten - Gericht kippt unzulässige Garantievereinbarung

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