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Hygiene Austria: Klage gegen irreführende Aussagen - Gericht muss „Made in Austria“ klären

Wir klagen die Bewerbung von FFP2-Masken der Hygiene Austria LP GmbH. Teile der Produktion waren an einen chinesischen Lohnfabrikanten ausgelagert worden.

Der im April 2020 gegründete österreichische Masken-Hersteller Hygiene Austria LP GmbH (Hygiene Austria) steht seit Wochen in der Kritik. Ein Teil der FFP2-Masken wurde offenbar in China gefertigt. Händler haben Produkte der Firma daraufhin aus dem Sortiment genommen.

Enormer Bedarf an Schutzmaterialien

Die Hygiene Austria ist ein Joint Venture der Lenzing AG und der Palmers Textil AG. Das Unternehmen hat ihre Produktion im Frühling 2020 in einer Phase gestartet, in der es einen enormen Bedarf an Schutzmaterialien gegeben hat. Der Weltmarkt war aufgrund der hohen Nachfrage zusammengebrochen. Österreich hatte nach Wegen für eine Eigenproduktion gesucht. In der Öffentlichkeit wurde in den Folgemonaten die heimische Produktion der FFP2-Masken als besonderes Qualitätsmerkmal hervorgehoben. Es gehe dabei um Versorgungssicherheit aber auch um die Unabhängigkeit Österreichs durch den Bezug von hochqualitativen Masken. Außerdem wurde auf heimische Wertschöpfung und das Bestehen von 200 Arbeitsplätzen in Österreich hingewiesen.

Masken "Made in Austria"

Es wurde also neben anderen Informationen in besonderer Weise darauf hingewiesen, dass es sich bei den Masken der Hygiene Austria um „Made in Austria“-Produkte handeln würde. Damit wurde aus Sicht des VKI eine besondere Erwartungshaltung der Verbraucherinnen und Verbraucher geweckt.

Tatsächlich wurde, wie auch Hygiene Austria in späterer Folge kundtat, teilweise ein chinesischer Lohnfabrikant mit der Produktion von FFP2-Masken nach dem Baumuster der Hygiene Austria beauftragt, um einen Nachfrageanstieg zu bewältigen.

Erwartung durchschnittlicher Kunden

Nach unserer Ansicht dürfen in China hergestellte Masken nicht als "Made in Austria“ bezeichnet und vertrieben werden. Rechtlich kommt es dabei auf die Erwartung des Durchschnittsverbrauchers an. Hier gibt es zwar keine klare gesetzliche Vorgabe. Ein Baumuster allein reicht allerdings nicht aus, um ein Produkt als einheimisch darstellen zu können, so lautet zumindest die bisherige Rechtsprechung in Deutschland. Dementsprechend wäre eine in China nach österreichischem Baumuster hergestellte FFP2-Maske keine Maske "Made in Austria".

Vertrauen enttäuscht

Mag. Thomas Hirmke, Leiter der VKI-Rechtsabteilung (Foto: Thörisch)"Konsumentinnen und Konsumenten haben in besonderer Weise darauf vertraut, dass sie mit ihrem Kauf österreichische Produktion unterstützen und heimische Ware erhalten. Dieses Vertrauen ist massiv enttäuscht worden, wie zahlreiche Beschwerden deutlich machen. Aus unserer Sicht ist es irreführend, eine in China nach österreichischem Baumuster gefertigte Maske als `Made in Austria‘-Maske zu bezeichnen“, sagt Mag. Thomas Hirmke, Leiter Bereich Recht im VKI. „Es muss gerichtlich geklärt werden, ob eine derartige Vorgangsweise rechtens ist“.

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