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Taschenkontrollen im Geschäft - Nur durch die Polizei

"Ich wurde beim letzten Mal im Supermarkt – unbegründet – aufgefordert, meine Taschen von der Kassiererin kontrollieren zu lassen. Darf das Personal Taschenkontrollen bei den Kunden durchführen?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Irene Randa.

KONSUMENT-Beraterin Mag. Irene Baier (Foto: VKI)Rechtliche Aspekte

Taschen- oder Personenkontrollen darf nur die Polizei durchführen. Das gilt für jede Art von Geschäft. Personal oder Privatdetektive haben nur dieselben Rechte wie Privatpersonen auch. Sie können Kundinnen und Kunden maximal anhalten – und allenfalls die Polizei rufen; aber dafür muss es einen begründeten Tatverdacht geben.

Ein Schild wie „Bitte Taschen unaufgefordert an der Kassa vorweisen“ verschafft dem Geschäftspersonal auch keine weiteren Rechte. Allerdings kann ein Geschäft vorschreiben, dass der Verkaufsraum nicht mit Taschen betreten werden darf; dann müsste aber ein Taschendepot vorhanden sein. In diesem Fall dürften mitgebrachte Taschen von Personal oder Detektiv auch kontrolliert werden.

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