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Taruk-Reisen: nach Absage Geld zurück - Familie lehnt Gutschein ab

Die Reise wurde abgesagt. Es war mühsam das Geld zurückzubekommen. Wir konnten helfen. - Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung. Betreut hat den Fall Mag. Dominik Manzenreiter (Bild unten).

Dominik Manzenreiter (Bild: VKI)
Familie Neumann hatte gemeinsam mit Freunden bei Taruk Reisen (Deutschland) eine Afrika-Rundreise für das Frühjahr 2020 gebucht, die dann aber wegen der Corona-Pandemie abgesagt werden musste. Die gebuchte Reise war rechtlich eine Pauschalreise. Muss ein Veranstalter eine solche absagen, hat er den Kunden laut Gesetz binnen 14 Tagen sämtliche im Zusammenhang mit der Reise bezahlten Kosten zu erstatten.

Umbuchung?

Taruk Reisen ersuchte Familie Neumann und Freunde, stattdessen einer Umbuchung der Reise auf 2021 zuzustimmen. Die Kunden willigten ein. Sie wollten auf diese Weise ihre weiterhin bestehende Reisebereitschaft signalisieren und auch den Anbieter unterstützen, da ihnen dessen schwierige wirtschaftliche Lage in Corona-Zeiten bewusst war. Als sich die Corona-Situation im Herbst 2020 verschärfte, kontaktierten die Konsumenten erneut Taruk Reisen: Sie sahen die Durchführung der Reise nicht mehr gewährleistet und wollten nun kostenlos zurücktreten.

Gutschein?

Der Veranstalter verwies erneut auf seine schwierige wirtschaftliche Lage und bot einen Gutschein in Höhe der geleisteten Anzahlung an. Er sollte bis 31.12.2021 gültig sein. Familie Neumann und Freunde lehnten den Gutschein in Anbetracht der weltweit verschärften Pandemie-Situation ab und forderten die Rückerstattung der Anzahlung (1.799,60 €/Ehepaar).

Geld zurück

Taruk Reisen reagierte nicht. Die Konsumenten wandten sich daraufhin an uns vom Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Österreich. Wir intervenierten gemeinsam mit unseren Kollegen vom EVZ Deutschland bei Taruk Reisen. Unser erstes Schreiben blieb unbeantwortet. Erst als unsere Kollegen urgierten, kam Bewegung in die Sache. Taruk Reisen erklärte, dass es sich um ein Missverständnis gehandelt habe. Man habe angenommen, dass die Kunden sich hinsichtlich der Annahme eines Gutscheines Bedenkzeit erbeten hätten. Nun sagte Taruk Reisen aber die umgehende Erstattung der Anzahlung zu und überwies das Geld wenig später an die Konsumenten.


Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert. 

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