Zum Inhalt
Frische Garnelen auf einem Holzbrett daneben Kräuter
Bild: ManaswiPatil / Shutterstock.com

Entdarmte Bio-Garnelen - Reklamation?

"Ich habe fürs Grillen entdarmte Bio-Garnelen gekauft. Vor der Zubereitung habe ich gesehen, dass diese gar nicht entdarmt sind, und selbst die Därme entfernt. Muss ich akzeptieren, dass in der Packung nicht das drin ist, was draußen draufsteht?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Teresa Bauer, BSc MSc.

Teresa Bauer Beim Hersteller reklamieren

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie ein Produkt erstehen, das nicht in Ordnung ist, können Sie beim Hersteller bzw. Supermarkt reklamieren. Der Kassenbon wird hier als Beweismittel herangezogen. Aus Kulanzgründen ist eine Reklamation meist auch ohne Kassenbon möglich; vor allem, wenn es sich um Eigenmarken-Produkte handelt. Zeigt sich der Händler nicht einsichtig oder kaufen Sie öfter Ware, die nicht in Ordnung ist, können Sie sich an das Marktamt bzw. in den Bundesländern an die Lebensmittelaufsicht wenden.

Missverständnis

In Ihrem Fall dürfte es sich aber um ein Missverständnis handeln. Wir haben den Händler Ihres Produktes angeschrieben. Er versichert, dass ausschließlich entdarmte Garnelen eingesetzt werden. Er geht anhand des mitgeschickten Fotos jedoch davon aus, dass Sie die braun-grünen Streifen auf der inneren gekrümmten Bauchseite der Garnele als Darm identifiziert haben.

Tatsächlich handle es sich hier aber um die sogenannten Nervenstränge. Der Darm wiederum befinde sich auf der Rückenseite der Garnele. Der Nervenstrang werde grundsätzlich nicht entfernt und könne bedenkenlos verzehrt werden. Er verfärbe sich beim Kochen in einen gut sichtbaren roten Streifen.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Gefährliches Titandioxid?

Gefährliches Titandioxid?

"Ihrer Zeitschrift entnehme ich, dass die EU Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff verboten hat. Wie verhält es sich bei Medikamenten, Zahnpasten, Sonnenschutzmitteln etc.?"

Beschichtungen von Aludosen?

Beschichtungen von Aludosen?

"Ich habe Ananas in Scheiben in einer Aludose gekauft. Mir ist aufgefallen, dass die Dose keine Innenbeschichtung hat. Gibt es hier eine Vorschrift?"

Käse im Leberkäse?

Käse im Leberkäse?

"In der Zutatenliste eines Leberkäses zum Selberbacken las ich: „Kann Spuren von laktosefreiem Käse enthalten.“ Wie kann Käse in den Leberkäse gelangen?"

Bestrahlung von Lebensmitteln

Bestrahlung von Lebensmitteln

"Ich habe gelesen, dass Tiefkühlgemüse unter Umständen bestrahlt wird. Trifft das auch auf Gemüse aus Österreich zu?"

Lebensmittel-Füllmengen - Zu wenig Mehl in der Packung?

"Ich habe bei einigen Mehlen gravierende Mengendefizite festgestellt: statt 1.000 g einmal 979, ein anderes Mal 989 g. Wie groß darf denn der Unterschied zwischen angegebener Nettofüllmenge und tatsächlicher Menge sein?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Teresa Bauer, BSc MSc.

Mehl - Hinweis "Nur durcherhitzt verzehren"

"Seit einiger Zeit steht auf Bio-Mehlpackungen der Hinweis „Nur durcherhitzt verzehren”. Weshalb gibt es diesen Hinweis? Wie gefährlich ist es, beim Backen etwas vom rohen Teig zu naschen?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Teresa Bauer, BSc MSc.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang