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Zahlungsverkehr: Bankomatsystem - Einzugsermächtigung

"Konsument"-Experte Bernd Lausecker beantwortet Leserfragen: "In einem Geschäft wollte ich mit Bankomatkarte bezahlen und musste einen Beleg unterschreiben. Das kam mir seltsam vor. Was halten Sie davon?"

Einige Handelsbetriebe haben sich nicht dem Bankomatsystem angeschlossen, sie setzen ein anderes System ein. Technisch handelt es sich dabei um eine Einzugsermächtigung. Dabei wird der Händler ermächtigt, die Rechnungssumme vom betreffenden Konto einzuziehen. Der PIN-Code ist für den Bezahlvorgang nicht erforderlich. Ein unredlicher Finder Ihrer Bankomatkarte kann damit problemlos „einkaufen“. Bei Verlust oder Diebstahl muss man die Karte also sofort sperren lassen. Auch sollte man seine Kontoauszüge regelmäßig kontrollieren, ob unklare Abbuchungen durchgeführt wurden. Bei Missbrauch kann man innerhalb von 42 Kalendertagen ab Abbuchung ohne Angabe von Gründen bei der Bank die Rückbuchung verlangen. Wegen der Sicherheitslücken halten wir die Möglichkeit, ohne PIN zu bezahlen, für bedenklich.

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