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Werbefahrten: Gewerbeordnungsnovelle - An die Kandare

, aktualisiert am

Die neue Gewerbeordnungsnovelle bringt strengere Regeln für Werbefahrten.

Gewerbeberhörde wacht

Werbefahrten müssen vorab der Gewerbebehörde gemeldet werden. Aus der Einladung muss die Unternehmensadresse hervorgehen, ein Postfach genügt nicht. Auch Gewinnversprechen oder Preisausschreiben in Einladungen sind jetzt verboten.

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