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Investitionskosten in Mietwohnungen - Anspruch auf Ersatz?

Ich bin Hauptmieter einer Altbauwohnung, die ich vor kurzem hergerichtet habe. Nun muss ich die Wohnung aufgeben und hätte gerne meine Investitionskosten ersetzt. Steht mir das zu ?
Sie haben aber nur Anspruch auf den Ersatz bestimmter Kosten. Das sind die Errichtung oder Umgestaltung von Wasser-, Strom- und Gasleitungen sowie Heizungs- und Sanitäranlagen, ferner die Erneuerung von schadhaften Fußböden, Wohnungszusammenlegungen und andere wesentliche Verbesserungen. Damit sind vor allem energiesparende Investitionen gemeint, die öffentlich gefördert werden. Ihren Anspruch müssen Sie dem Vermieter spätestens mit der Aufkündigung Ihres Mietvertrages schriftlich bekanntgeben. Dabei müssen Sie Kopien aller Rechnungen beilegen. Bei länger zurückliegenden Investitionen ist eine Abschreibung von zehn Prozent für jedes seither vergangene volle Jahr abzurechnen. Aber Achtung: Alle diese Regelungen gelten nur für Mietwohnungen in Altbauten (vor 1953 errichtet), für geförderte Mietwohnungen (Genossenschaftswohnungen) und Gemeindewohnungen.

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