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Euro - Ausnahmen für Münzensammler

Sonderprägungen

Auch nach der Einführung des Euro wird es Sonderprägungen für Sammler geben. Aber Achtung: Diese Sondermünzen gelten nur im jeweiligen Ausgabeland als gesetzliches Zahlungsmittel, nicht in der gesamten Euro-Zone! Allerdings werden diese Sammlerstücke in der Praxis nicht zum Bezahlen verwendet, sondern gehortet, wie auch schon bisher silberne und goldene Schilling-Sondermünzen. Diese könnte man unbegrenzt lang zum Nominalwert bei der Oesterreichischen Nationalbank gegen Euro tauschen, denn sie waren ja gesetzliches Zahlungsmittel. Allerdings kann der Sammlerwert höher als der Nominalwert liegen. Dann hat ein Umtausch in Euro keinen Sinn. Für Bullionmünzen wie den „Wiener Philharmoniker“ hat der Nennwert mit dem Preis, zu dem diese Münzen gehandelt werden, nichts zu tun. Für den tatsächlichen Wert ist der Goldgehalt wichtig, egal ob die Münze auf Schilling oder Euro lautet. Historische Münzen wie Dukaten und Maria-Theresien-Taler sind keine gesetzlichen Zahlungsmittel und können nicht in Euro umgetauscht werden.

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