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Marmelade, Konfitüre, Fruchtaufstrich - Was ist der Unterschied?

"Ich finde in den Geschäfts-Regalen keine „Ribiselmarmelade“ mehr. Es ist nur noch von Konfitüre und Fruchtaufstrich die Rede. Angeblich gibt es eine EU-Verordnung, die die Bezeichnung „Marmelade“ nur noch für Produkte aus Zitrusfrüchten gestattet. Was ist nun der Unterschied zwischen Marmelade, Konfitüre und Fruchtaufstrich?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Teresa Bauer, BSc.

Teresa Bauer Marmelade

Sie haben recht, es gibt eine Konfitürenverordnung. Laut dieser dürfen nur noch Erzeugnisse aus Zitrusfrüchten als „Marmelade“ bezeichnet werden. Marmelade besteht demnach aus Wasser, Zuckerarten und Zitrusfrucht-Erzeugnissen wie zum Beispiel Fruchtmark, Saft oder Schale. Für ein Kilogramm Marmelade müssen mindestens 200 g Zitrusfrüchte verwendet werden.

Konfitüre

Konfitüre ist eine Zubereitung aus Zucker, einer oder mehrerer Fruchtarten und Wasser. Der geforderte Mindestgehalt an Frucht liegt für die meisten Fruchtarten bei 350 g pro Kilogramm Konfitüre (bei Ribiseln sind es nur 250 g).

Bei „Konfitüre extra“ liegt der geforderte Fruchtanteil höher. Hier werden für die meisten Fruchtarten mindestens 450 g Fruchtanteil pro Kilogramm Konfitüre verlangt (Ribisel 350 g).

Fruchtaufstriche

Für Fruchtaufstriche gibt es keine spezielle Rechtsvorschrift. Es ist nicht festgelegt, aus welchen Zutaten sie bestehen und welchen Fruchtanteil sie aufweisen müssen.

Werden die Produkte direkt an den Letztverbraucher abgegeben, wie z.B. auf Bauernmärkten, dann gelten keine so strengen Regeln. Anstelle der Bezeichnung „Konfitüre“ kann auch „Marmelade“ verwendet werden, statt „Marmelade“ ist auch die Bezeichnung „Marmelade aus Zitrusfrüchten“ erlaubt.

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