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VKI klagt Danone wegen Fruchtzwerge-Werbung - Mit Fruchtzucker auf Konsumentenfang

, aktualisiert am

Werbeschmäh der Lebensmittelindustrie: Fruchtzucker ist nicht gesünder als Haushaltszucker.

Werbung mit viel Obst

Wer im Kühlregal zu den „neuen Fruchtzwergen" greift, kauft für seine Kinder ein besonders gesundes Produkt. Das suggeriert ein Fernsehspot, der Fruchtzwerge inmitten von frischem Obst zeigt. Ein Inserat bezeichnet Fruchtzwerge als „das einzige Kindermilchprodukt, in dem Kristallzucker durch die natürliche Süße aus Früchten ersetzt wurde".

Nicht wertvoller als Haushaltszucker

Was die Werbung verschweigt: Der zugesetzte Fruchtzucker der „neuen Fruchtzwerge" ist um nichts wertvoller als herkömmlicher Haushaltszucker. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat deshalb Danone - im Auftrag des Bundesministeriums für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz (BMSG) - wegen irreführender Werbung auf Unterlassung geklagt.

Werbeschmäh der Lebensmittelindustrie

Die Werbung vermittelt das Gefühl, dass die bunten Fruchtzwerge besonders für Kinder geeignet sind, weil sie ausschließlich mit „natürlichem" Zucker gesüßt und vitaminreich seien. Nahezu ideal also für den Nachwuchs, der ja bekanntermaßen nicht zu viel Süßes verzehren soll.

Karies und Übergewicht

Doch wer glaubt, seine Sprösslinge mit Fruchtzwergen besonders gesund zu ernähren, ist einem Werbeschmäh der Lebensmittelindustrie auf den Leim gegangen: Der zugesetzte Fruchtzucker ist um nichts wertvoller als herkömmlicher Haushaltszucker, denn die negativen Effekte sind bei beiden Zuckerarten gleich: Bei zu hohem Konsum drohen Kindern Karies und Übergewicht.

Wegen irreführender Werbung geklagt

Und auch die zusätzlichen Vitamine - wie das saftige Obst im Werbespot vermuten lässt - werden Eltern in den bunten Fruchtzwerge-Bechern vergeblich suchen. - Der VKI hat daher Danone wegen irreführender Werbung auf Unterlassung geklagt.

Die EU hat sich schon dem Thema gesundheitsbezogene Werbung angenommen und plant strengere Regelungen. Dieser Fall zeigt jedoch, dass bei diesen ‚Health-Claim’-Verordnungen ein spezielles Augenmerk auf Kinderprodukte gelegt werden muss.

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