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Geschäfte mit Jugendlichen - Einwilligung der Eltern

Mein Sohn ist 13 Jahre. Er hat von der Tante ein Sparbuch mit 30.000 Schilling bekommen und sich damit sofort einen zweiten Computer gekauft. Mir ist das gar nicht recht. Was kann ich tun?
Der Kauf ist nichtig, wenn er ohne Ihre Einwilligung abgeschlossen wurde. Der Händler, der Ihrem Sohn den PC verkauft hat, muss das Gerät zurücknehmen und das dafür bezahlte Geld herausgeben.

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