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Urlaub: Schimmel bei Thomas Cook/Neckermann Reisen - Keine kundenfreundliche Lösung

, aktualisiert am

Nach drei von sieben Tagen in unzumutbaren Hotelzimmern, forderte die betroffene Konsumentin 250 Euro Entschädigung. Doch Neckermann stellte sich stur und willigte nicht ein.

Von wegen Meeresblick

Für ihren Spanienurlaub hatte Frau Gross bei Neckermann ein Zimmer „mit seitlichem Meerblick“ gebucht. Doch von dem Zimmer, das die allein reisende ältere Dame im Hotel zugewiesen bekam, gab es nur den Ausblick auf zwei Lüftungstürme der Hotelküche. Es roch intensiv nach Küchendunst und – das spürte Frau Gross als Allergikerin besonders deutlich – nach Schimmel. Obwohl sie umgehend eine andere Bleibe verlangte, musste sie vorerst in diesem Zimmer nächtigen, das noch dazu direkt über der Hotelwäscherei gelegen und daher auch laut war.

Keine sofortige Umquartierung möglich

Gerädert und mit aufgrund ihrer Allergie ganz verquollenem Gesicht kontaktierte Frau Gross am nächsten Morgen die Neckermann-Vertreterin. Diese konnte nicht helfen. Ab der dritten Nacht – so hieß es – gäbe es dann eine bessere Unterkunft. Bis dahin weiter in Küchendunst und Schimmel? Frau Gross beschloss, ein anderes Quartier zu suchen, und verlangte den Hotelgutschein zurück. Die Hotelleitung gab ihn nicht heraus. Frau Gross drohte, am Pool zu nächtigen. Daraufhin erhielt sie doch ein anderes Zimmer – direkt neben einem öffentlichen Parkplatz gelegen und laut.

250 Euro Entschädigung

Am Nachmittag des dritten Tages bekam sie dann endlich ein Zimmer, das in Ordnung war. Vom einwöchigen Arrangement, für das sie über 1000 Euro bezahlt hatte, blieben gerade noch vier Tage zum Erholen. Nach ihrer Rückkehr verlangte Frau Gross von Neckermann 250 Euro Entschädigung für den entgangenen Erholungswert und gesundheitliche Probleme. Bei den Beanstandungen handle es sich um „Unannehmlichkeiten, die im allgemeinen Lebensrisiko eines Reisenden liegen“, meinte daraufhin der Reiseveranstalter lapidar und schickte einen 35-Euro-Gutschein.

Keine außergerichtliche Lösung

Damit wollte Frau Gross sich nicht abspeisen lassen und suchte unser Beratungszentrum auf. Auch wir meinen, dass dieser Gutschein für all das, was Frau Gross widerfahren war, keine angemessene Entschädigung ist und intervenierten bei Neckermann. Erfolglos. Neckermann war an einer außergerichtlichen Lösung einfach nicht interessiert.

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