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Bank ohne Geheimnis - Neue Zahlungsdienste

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Die Bankenwelt ist im Wandel – nicht immer zum Vorteil der Konsumenten. Wie so oft gilt: Legen Sie eine gesunde Portion Skepsis an den Tag!

Neue Zahlungsdienste; (Bild: Aleutie/Shutterstock.com)

 

Die Digitalisierung hat in den vergangenen 20 Jahren unseren Alltag zum Teil grund­legend verändert. Das Smartphone ist zum ständigen Weggefährten geworden, Recherchen im Internet sind eine Selbstverständlichkeit, Kaufvorgänge per Mausklick für so manchen inzwischen fast unverzichtbar. Eine Branche, die in ihrer Grundcharakteristik davon kaum betroffen zu sein schien, steht nun ebenfalls vor massiven Umwälzungen, wenn sie nicht schon mittendrin ist: die Bankenwelt.

Mehr Wettbewerb in der Bankenwelt

Natürlich, Onlinebanking ist ebenfalls ein Novum der vergangenen Jahrzehnte. Allerdings konnten die Finanzinstitute ihren Kundenkreis doch sehr gut abschotten. Durch EU-Bestrebungen, mehr Wettbewerb in die Branche zu bringen, müssen sich die Banken nun aber öffnen. Sie verlieren ihr Monopol auf die Kundendaten.

Open Banking

Hintergrund ist die sogenannte zweite Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 (siehe S x). Wie sie den Bankensektor ganz konkret verändern wird, ist zurzeit noch schwer absehbar. Faktum ist, dass PSD2 die Banken auf Trab hält, aber auch für Verunsicherung und Unverständnis bei den Kunden sorgt. In Neuerungen im Onlinebanking: FAQ - Zwang zur App widmeten wir uns bereits dem Thema „Starke Kundenauthentifizierung“ und deren Auswirkungen auf das Onlinebanking. Schon hier war wie erwähnt die Irritation der Konsumenten groß, wie zahlreiche Leserzuschriften zeigten. Das ist aber nicht die einzige Neuerung, die es aufgrund von PSD2 im Zahlungsverkehr gibt. Auch weitere Dienste, die unter der neudeutschen Bezeichnung „Open Banking“ zusammengefasst werden, sind einen näheren Blick wert – auch oder gerade weil sie noch in den Kinderschuhen stecken.

Daten für Drittanbieter

Den Vorgaben der PSD2 entsprechend müssen Banken Datenschnittstellen schaffen, sogenannte API (steht für Application Programming Interface), die Drittanbietern Zugriff auf die Zahlungskontodaten der Kunden ermöglichen. Voraussetzung ist, und das ist essenziell, eine aktive ­Zustimmung der Bankkunden. Plakativ ­formuliert: Kunden müssen das Bank­geheimnis ausdrücklich aufheben. Die Dritt­anbieter, genannt Kontoinformationsdienste, bekommen so Einblick in Konto­stand, Transaktionshistorie und Konto­deckung der Konsumenten – und können ihnen mehr oder weniger innovative Dienstleistungen anbieten: beispielsweise Multibanking-Apps oder Highspeed-Bonitätsprüfungen. Dazu später mehr.

Einsichtnahme in Datenbank der FMA

Um sicherzugehen, dass der Drittanbieter (subsumiert werden diese Firmen meist ­unter dem Terminus „Fintechs“) auch kein ­falscher Fuffziger ist, können Konsumenten Einsicht in eine Datenbank der Finanzmarktaufsicht FMA nehmen. Dort müssen sich heimische Kontoinformationsdienste registrieren. Zu Redaktionsschluss Mitte Jänner fand sich zwar auf Datenbank der Finanzmarktaufsicht unter der Kategorie „Zahlungsinstitute – Kontoinformationsdienstleister“ noch kein Eintrag, das heißt allerdings nicht, dass in ­Österreich noch keine Dienstleister aktiv sind. Einerseits können Banken im Rahmen ihrer Volllizenzen Eigentümer dieser Dienstleister sein, andererseits gibt es Fintechs (z.B. Klarna), die im Rahmen der EU-/EWR-Niederlassungs- bzw. Dienstleistungsfreiheit diese Dienste anbieten können. In beiden Fällen bedarf es keiner zusätzlichen FMA-Registrierung.

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