Zum Inhalt

Berufsunfähigkeitsversicherung - Plötzlich ist alles anders

, aktualisiert am

  • Arbeitsunfähigkeit: Wann Sie vorsorgen sollten
  • Konsumentenworkshop hilft bei Orientierung 

Ab wann sinnvoll?

Herr K. ist ein Familienvater Mitte 20. Wegen unklarer Beschwerden sucht er den Arzt auf. Die niederschmetternde Diagnose: Multiple Sklerose. Wenige Monate später sitzt er im Rollstuhl, seinen Beruf kann er nicht mehr ausüben. Die ASVG-Pension fällt aufgrund der noch kurzen Versicherungsdauer gering aus. Beispiele wie dieses zeigen die Sinnhaftigkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese würde Herrn K. bis zu einem bestimmten Alter eine monatliche Rente in vorher vereinbarter Höhe zahlen. Damit wäre die Familie von Herrn K. abgesichert. Wer Angehörige zu erhalten hat, sollte diese Versicherung daher jedenfalls in Erwägung ziehen. Sinnvoll ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung besonders für Personen unter 40 Jahren, weil bei dieser Altersgruppe die gesetzliche Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension meist nicht für den Lebensunterhalt ausreicht.

Kein gesetzlicher Schutz

Immer mehr Menschen arbeiten heutzutage nicht mehr im „klassischen“ Angestelltenverhältnis, sondern als Selbstständige oder freiberuflich. Sie haben im Ernstfall keine gesetzliche Vorsorge bei Berufsunfähigkeit! Auch Hausfrauen beziehungsweise -männer sind von der gesetzlichen Versicherung nicht erfasst.

Und wenn das Einkommen über der ASVG-Höchstbemessungsgrundlage liegt und man mit der gesetzlichen Pension nicht auskommen würde, sollte man ebenfalls ernsthaft über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken. 

Unfallversicherung ist kein Ersatz

Eine Unfallversicherung ist wegen der völlig anderen Gestaltung kein tauglicher Ersatz. Sie zahlt einmalig einen bestimmten Betrag aus, die Berufsunfähigkeitsversicherung aber monatlich eine Rente, und zwar auch, wenn eine Erkrankung Ursache der Arbeitsunfähigkeit ist.

"Billige" und "teure" Berufe

Zu klären ist auch die Frage, wie viel Prämie man sich leisten kann oder will. Die Höhe hängt von mehreren Faktoren ab. Zu nennen sind da Eintrittsalter und Geschlecht. Frauen zahlen unter sonst identischen Bedingungen jährlich bis zu 100 Euro mehr. Natürlich beeinflussen Höhe der gewünschten Rente und Laufzeit die Prämienhöhe. Ausschlaggebend ist aber auch der Beruf, den man ausübt. „Billig“, weil risikoarm sind Berufe wie Arzt, Anwalt, Büroangestellte oder Lehrer. Als Berufe mit hohem Risiko stufen die Versicherer Gastwirte, Krankenpflegepersonal oder – weniger überraschend – Bauarbeiter ein. Diese Berufsgruppen zahlen doppelt so viel wie Vertreter risikoarmer Berufsgruppen. 

Die Bandbreite der Jahresprämien zeigt unsere letzte Erhebung in „Private BerufsunfähigkeitsKonsument“ Nr.  9/2006: Bei sonst gleichen Bedingungen (Eintrittsalter 35 Jahre, Laufzeit 30 Jahre, gewünschte monatliche Rentenleistung: 750 Euro) zahlen (männliche) praktische Ärzte beim günstigsten Anbieter 415 Euro, beim teuersten 643. Krankenschwestern hingegen müssen beim günstigsten Anbieter 1253, männliche Krankenpfleger beim teuersten 1693 Euro hinlegen.

Sparen durch Laufzeitwahl

Sparpotenzial ergibt sich bei der Laufzeit des Vertrages, also wenn man nur für jenen Zeitraum vorsorgt, wo der Verdienstausfall besonders schmerzlich wäre. Dazu ein Beispiel: Ein 25-jähriger Lehrer schließt seinen Vertrag nur auf 20 Jahre ab. Mit 45  wird er die Versicherung nicht mehr brauchen: Die Kinder stehen bald auf eigenen Füßen, der Kredit fürs Haus ist abbezahlt. So kann er zwei Drittel der Prämie sparen.

Beachten sollte man auch, dass viele Versicherer erst 6 bis 24 Monate nach Vertragsabschluss zahlen. Diese so genannte Wartefrist soll verhindern, dass man sich erst versichert, wenn sich die Arbeitsunfähigkeit schon abzeichnet.

Konsumentenworkshop

Berufsunfähigkeitsversicherung

Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für mich sinnvoll? Was kostet das? Worauf ist bei Vertragsabschluss zu achten? Diese und ähnliche Fragen beantwortet unsere Veranstaltung, die wir vom VKI zusammen mit dem Fachverband Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Österreich durchführen.

Termin:

Mittwoch, 10. Oktober 2007, 18 Uhr

Ort:

Spartenhaus der Wirtschaftskammer Wien, Schwarzenbergplatz 14, Festsaal 1. Stock,
1040 Wien
Eintritt frei!

Anmeldung bis 5. Oktober unter:
Tel. (01) 588 77-242 oder
per E-mail: mkienast@vki.at  

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang