Zum Inhalt

Cordial-Insolvenz - Anleger erhalten mehr zurück

Sechs Firmen der Imperial-Gruppe haben Ende Oktober 2017 in Folge einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes beim Landesgericht Linz Insolvenzanträge gestellt. Von der Insolvenz betroffen sind vor allem rund 20.000 Verbraucher, die seit den 1980er-Jahren Beträge in atypische stille Beteiligungen der IMPERIAL Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH & Co KG und in Beherbergungsverträge der CORDIAL Ferienclub AG investiert haben. Jetzt erhalten die geschädigten Anleger einen verhältnismäßig guten Ausgleich.

Der VKI hatte den Betroffenen eine Anmeldung ihrer Ansprüche über den VKI-Vertrauensanwalt Dr. Briem empfohlen. Jetzt wurde in der Sanierungsplan-Tagsatzung vom 19.4.2018 der Vorschlag zur Zahlung einer Entschädigung mit einer Quote von 54 Prozent der anerkannten Forderungen, zahlbar in 2 Jahren, angenommen. Das Vermögen wird dabei von der CORDIAL auf einen Treuhänder übertragen. Die geschädigten Anleger erhalten damit einen verhältnismäßig guten Ausgleich. Noch laufende Musterverfahren im Auftrag des Sozialministeriums sollen weitere Klärung bringen.

VKI führte Sammelklage gegen IMPERIAL

Der Insolvenz der sechs Firmen aus der IMPERIAL-Gruppe waren jahrelange Gerichtsverfahren unter anderem gegen die IMPERIAL Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH Co KG vorausgegangen. Der VKI, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Stephan Briem, hatte für einige Verbraucher im Auftrag des Sozialministeriums eine Sammelklage gegen IMPERIAL auf Auszahlung des Guthabens auf dem Verrechnungskonto eingebracht. Letztlich entschied der Oberste Gerichtshof in einer Leitentscheidung im Herbst 2017, dass das Beteiligungskapital der atypisch stillen Gesellschafter mangels Mitwirkungsrechte in der Kommanditgesellschaft Fremdkapital ist und IMPERIAL die vertraglich zugesagten 6-prozentigen Vorwegbezüge auf das eingesetzte Kapital auszuzahlen hat.

Erheblich verbesserter Sanierungsplan

In der Folge meldeten sechs Firmen der IMPERIAL-Gruppe Insolvenz an, darunter auch die CORDIAL Ferienclub AG. Das ursprüngliche Sanierungsangebot lautete auf eine Entschädigungsquote von 20 Prozent, zahlbar innerhalb von zwei Jahren. Der VKI war im Auftrag des Sozialministeriums über Rechtsanwalt Dr. Briem im Gläubigerausschuss vertreten. In der Sanierungsplan-Tagsatzung zur CORDIAL Ferienclub AG vom 19.4.2018 konnte jetzt eine deutlich höhere Quote von 54 Prozent, zahlbar innerhalb von 2 Jahren ab dem 19.04.2018, erreicht werden. Die Gläubiger haben somit einem erheblich verbesserten Sanierungsplan zugestimmt.

Laufende Musterklagen zur weiteren Klärung

Das gesamte Vermögen wird dabei auf den Treuhänder, Rechtsanwalt Dr. Shamiyeh, übertragen werden, sodass eine ordnungsgemäße Verwertung der Aktiva sichergestellt ist. Unter Umständen kann die Quote nach Verwertung auch mehr als 54 Prozent betragen. „Die Bemühungen im Sanierungsverfahren zeigen sichtbar Wirkung. Die Inhaber von Beherbergungs- und Punktekorbverträgen der CORDIAL erhalten durch die erhöhte Quote einen verhältnismäßig guten Ausgleich für den Wertverlust ihrer vertraglichen Punkteleistungen“, freut sich Mag. Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI. „Es sind außerdem im Auftrag des Sozialministeriums Musterklagen zur Höhe der Insolvenzforderungen bei CORDIAL und IMPERIAL anhängig, welche die Ansprüche der betroffenen Anleger weiter klären sollen.“

Interessierte finden das Urteil im Volltext auf: Cordial-Insolvenz.

 

Links zum Thema

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Insolvenz bei Unternehmen - Was soll ich tun?

Insolvenz bei Unternehmen - Was soll ich tun?

Bestellt, unterzeichnet, angezahlt und jetzt droht Konkurs? Wegen der Coronavirus-Krise befürchten Experten eine Insolvenzwelle. Wir zeigen, was Ihnen als Konsument zusteht.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang