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Datenschutz - Einverständniserklärungen durchstreichen

"Ich ärgere mich über die Klauseln, die Firmen verwenden und die ich unterschreiben soll. Zuerst stimme ich zu, dann kann ich sofort widerrufen. Wer macht das schon?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Maria Ecker.

Mag. Maria Ecker
Mag. Maria Ecker

"Ich ärgere mich immer über die Klauseln, die Firmen verwenden und die ich unterschreiben soll: dass meine Daten für diese und jene Zwecke verwendet werden, dass sie zu Werbezwecken weitergegeben werden usw. Im nächsten Satz steht, dass ich diese Erklärung jederzeit widerrufen kann. Das ist doch lächerlich. Zuerst stimme ich zu, dann kann ich sofort widerrufen. Wer macht das schon?"

Wir raten, derartige Einverständniserklärungen zur Datenweitergabe zu Marketingzwecken durchzustreichen, ehe man das Formular unterschreibt. Das ist laut Datenschutzgesetz möglich. Optimal wäre es zwar, wenn Konsumenten der Datenweitergabe nicht widersprechen müssten, sondern die Weitergabe persönlicher Daten an Dritte prinzipiell verboten wäre. Hier hat sich aber leider die Wirtschaft mit ihren Anliegen beim Gesetzgeber durchgesetzt.

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