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Datenschutz-Verordnung DSGVO: mehr Beschwerden - Bilanz zeigt deutlichen Anstieg

Mehr als 100 Tage sind seit dem europaweiten Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 verstrichen. Zeit für eine erste Bilanz: Was ist bis dato passiert? 

Im benachbarten Bayern habe es einen signifikanten Anstieg von Meldungen von Datenschutzpannen gegeben, ein Großteil davon unnötige, wie der Datenschutzberater Horst Nadjafi erzählt. Er schätzt, dass sich rund 30 Prozent der Unternehmen des Themas Datenschutz angenommen haben. Aus Sicht der Nutzer habe es eine Flut an teilweise nicht erforderlichen Einwilligungserklärungen gegeben und gefühlte 90 Prozent der Unternehmen hätten ihre Datenschutzerklärungen angepasst.

721 Beschwerden, 58 Prüfverfahren

Was sich bei der österreichischen Datenschutzbehörde getan hat, erläutert deren stellvertretender Leiter Matthias Schmidl. Unmittelbar am Tag des Inkrafttretens habe sich erstaunlich wenig getan. Von Max Schrems sei bald nach Mitternacht ein Schreiben eingelangt. Seitdem seien aber immerhin 721 Beschwerden eingelangt, wovon 473 das Inland betrafen und 248 grenzüberschreitend waren. 252 Meldungen gab es über die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten nach der DSGVO („Data Breach Notification“). Außerdem wurden 58 amtswegige Prüfverfahren eingeleitet, Angelegenheiten also, bei denen die Behörde von sich aus aktiv wurde.

Dashcams: Empfehlung und Warnung

Ein Konsultationsverfahren hat ebenfalls stattgefunden, welches die Frage betraf, ob die Verwendung von Dashcams hierzulande zulässig sei. Dazu wurde einerseits die Empfehlung gegeben, die Geräte nicht einzusetzen und zugleich die Warnung ausgesprochen, dass dies auch gegen die DSGVO verstoßen würde. Verwaltungsstrafverfahren sind indes 115 anhängig. Enttäuschend findet Schmidl die geringe Anzahl an Anträgen auf Genehmigung von Verhaltensregeln in Sachen Datenschutz von datenverarbeitenden Stellen. Davon habe es lediglich vier gegeben.

Beschwerden: Viele scheitern an Formalitäten

Einen Rat hat er abschließend an all jene, die eine Beschwerde bei der Behörde deponieren möchten. Diese mögen die dafür vorgesehenen Formulare auf der Website verwenden: „Es gibt gewisse Formalitäten, die bei einer Beschwerde erfüllt sein müssen. Sind sie es nicht, dann gibt es von uns einen Zurückweisungsbescheid. Davon haben wir viele geschrieben."

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