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Der Fall des Monats - Hereingelegt

Windige Geschäfte mit Gastarbeitern


Hat ein namhaftes Unternehmen solche Methoden nötig? 

„Nein, nicht schon wieder!“ Dieser Gedanke schoß unserer Beraterin im „Konsument“-Beratungszentrum durch den Kopf. Vor ihr saßen zwei junge Frauen mit dunklen Augen und Kopftüchern. Yasemin dolmetschte für ihre Schwägerin Fatme. Die war erst vor kurzem nach Österreich gekommen und sprach kein Wort Deutsch. Doch Yasemin hatte noch gar nicht begonnen, das Problem zu schildern, als die Beraterin schon sah, worum es ging.
Denn die Firma AVF, deren Zeichen am Briefkopf prangte, beschäftigt uns seit Jahren. Immer wieder taucht dieser Name in Beschwerden auf. Meist sind es Frauen türkischer Herkunft, die vor kurzem ein Baby bekommen haben. Nach der Entbindung wurde ihnen ein Gutschein für ein Geschenk überreicht, das sie sich bei AVF abholen sollen.
Dort hieß es dann: „Bitte, hier unterschreiben.“ Ein paar Wochen später kamen Zahlscheine per Post. Dann erst wurde vielen klar, daß sie einen Versicherungsvertrag abgeschlossen hatten. Nun mag diese „AVF-Kinder-Zukunftsvorsorge“ ja vielleicht im Prinzip ein sinnvolles Produkt sein – aber monatliche Prämien von 1400 Schilling übersteigen sehr oft die Finanzkraft einer Gastarbeiterfamilie. Und man versucht, irgendwie aus diesem Vertrag herauszukommen. Doch das ist gar nicht so einfach. Denn das Konsumentenschutzgesetz greift nicht, weil der Vertrag in den Räumlichkeiten des Unternehmens abgeschlossen wurde. Daher der Dreh mit dem „Geschenk“, das man sich abholen muß!
Wohl gibt es auch das Recht, unter gewissen Bedingungen vom Versicherungsvertrag zurückzutreten (zum Beispiel, wenn beim Vertragsabschluß keine Kopie des Vertrages und keine Versicherungsbedingungen übergeben wurden). Doch auch dafür wäre die Frist längst um gewesen.
So können wir hier nur um Kulanz bitten. Dies hat AVF meist abgelehnt – in nicht sehr freundlichem Ton.
Auch wenn es eine Möglichkeit gäbe, vor Gericht zu ziehen: Welcher türkische Gastarbeiter wäre denn bereit, als Kläger aufzutreten? Besonders Ausländer befürchten dann Scherereien mit den Behörden. Somit ist das Geschäft für die Versicherungsfirma ohne Risiko.
Nun verbirgt sich hinter der „AVF-Kindervorsorge“ ein Produkt der Bundesländer-Versicherung. Wir wollten wissen, warum ein namhaftes Unternehmen zu derartigen Methoden greift und baten um Stellungnahme. Dazu die Bundesländer-Versicherung: „AVF versichert uns, daß ein in der jeweiligen Landesprache abgefaßtes Infoblatt mit dem Kunden durchgesprochen und unterschrieben wird, um Mißverständnisse zu vermeiden.“
Nun, diese Infoblätter liegen auch uns vor. Doch das „Vermeiden von Mißverständnissen“ scheint nicht ganz funktioniert zu haben. Warum wohl hören wir immer wieder die Klage, es sei nicht klar gewesen, daß eine Versicherung abgeschlossen wurde? Weiters schreibt die „Bundesländer“: „Kundenbeschwerden, die direkt an uns herangetragen werden, werden immer kulant und ohne Ausnutzung der Rechtsmöglichkeiten gelöst. Denn wir legen Wert auf zufriedene Kunden.“ Da haben wir leider andere Erfahrungen gemacht: Als unsere Beraterin mit der Bundesländer-Versicherung Kontakt aufnehmen wollte, hieß es knapp: „Dafür sind wir nicht zuständig.“ Und AVF schaltete auf stur.
Aber vielleicht ist es den Herrschaften im Versicherungspalast auch herzlich egal, wenn es unter Gastarbeitern unzufriedene Kunden gibt – solange nur die Kasse stimmt.

Namen von der Redaktion geändert.

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