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Geld - Zahlen, bitte!

Bezahlen kann man nicht nur mit Scheinen und klingender Münze.

Bargeld

Nur Bares ist Wahres, sagt das Sprichwort. Tatsächlich hat Bargeld gewisse Vorteile. Die bezahlte Summe steht sofort zur Verfügung, ohne Gebühr und ohne Wartezeiten. Allerdings ist Bargeld unwiderruflich weg, wenn es verloren oder gestohlen wird. Ein Hinweis zum Thema Skonto: Diesen Preisnachlass für promptes Bezahlen darf man sich nur dann vom Rechnungsbetrag abziehen, wenn dies vereinbart ist. Es lohnt, bei Erhalt der Rechnung nach einem Skonto zu fragen.

Euroschecks

Euroschecks plus Scheckkarte (EC-Karte) ist eine alte und teure Form des bargeldlosen Bezahlens, die 2001 auslaufen wird. Sie ist pro Scheck mit 2500 Schilling limitiert. Die Scheckkarte (mit Bankomatfunktion) kostet bis zu 300 Schilling, ein Scheckformular bis zu 4 Schilling (manchmal ist eine gewisse Anzahl in der Pauschalkontogebühr enthalten). Löst man einen Scheck bei einer Bank ein, können bis 15 Schilling Spesen anfallen. Im Ausland Schecks nur in der jeweiligen Landeswährung ausstellen, auch dann sind die Spesen aber relativ hoch. Scheck und Scheckkarte müssen getrennt aufbewahrt werden.

Zahlschein und Konto

Zahlt man mit dem Zahlschein das Geld bar am Bankschalter ein, kommt das teuer (bis zu 20 Schilling). Am teuersten ist die Bareinzahlung auf Fremdkonten. Die Bank Austria verlangt dafür 40 Schilling. Sogar Spendenzahlscheine sind nicht mehr überall gratis.

Günstiger ist die Überweisung vom Konto. Viele Banken gewähren Kontoinhabern ein Kontingent von Freibuchungen, oder sie sind in der Pauschalverrechnung inkludiert. Auch sonst fallen nur ein paar Schilling Gebühr an. Vergleichsweise teuer ist die Auslandsüberweisung (siehe dazu: Weitere Artikel - "Auslandsüberweisungen").

Wird regelmäßig ein Fixbetrag überwiesen, spricht man von Dauerauftrag. Dieser ist sinnvoll, wenn die Summe über einen längeren Zeitraum gleich bleibt. Und er ist preiswert: Einrichten, Durchführen, Ändern und Löschen kosten oft gar nichts, ebenso das ein- oder mehrmalige Aussetzen der Zahlung. Kostspielig (bis zu 70 Schilling) ist es, wenn die Überweisung mangels Kontodeckung nicht durchgeführt werden kann. Daher die Daueraufträge terminlich so legen, dass immer genügend „Polster“ vorhanden ist. Problematisch ist ein Abschöpfungsauftrag oder Spardauerauftrag gegen Monatsende. Kommt noch eine unerwartete Abbuchung, rutscht das Konto – auch durch die Wertstellungspraxis der Banken – ins Minus.

Zur Abbuchung vom Konto gibt es zwei Varianten. Beim Lastschriftverfahren unterschreibt der Bezahler ein Formular zu Gunsten des Berechtigten, in welchem er seine Bank bevollmächtigt, eine bestimmte Summe einmal oder öfter vom Konto abzubuchen. Dagegen ist später kein Einspruch mehr möglich. Bei der Einzugsermächtigung ermächtigt der Bezahler den Berechtigten, die Summe vom Konto abzurufen. Hier besteht ein Einspruchsrecht binnen 42 Tagen. Beide Formen werden oft von zwielichtigen Spendensammelvereinen eingesetzt. Welche, das ist oft nicht klar, wenn man ein Formular unterschreiben soll. Wird die Unterschrift auf der Straße oder an der Haustür geleistet, kann man binnen einer Woche vom Abschluss zurücktreten. Ein Sonderfall ist die Einzugsermächtigung per Bankomatkarte (siehe weiter unten). Missbrauch ist möglich, daher Kontobewegungen immer kontrollieren, bei falschen Abbuchungen oder unrichtigen Beträgen sofort reklamieren!

Bankomatkarte

Die Bankomatkarte (international Maestro-Karte) wurde ursprünglich für den Bargeldbezug außerhalb der Banköffnungszeiten konzipiert (siehe dazu: Weitere Artikel - "Bankomatsystem" und "Plastikgeld"). Heute kann man auch an POS-Terminals (Geschäfte, Tankstellen usw.) mit Karte und PIN-Code bezahlen. Die Kosten entsprechen der EC-Karte („reine“ Bankomatkarten sind etwas billiger). Bei einem Pauschalkonto ist der Preis oft integriert. Dazu kommen eine Buchungszeile pro Behebung oder Zahlvorgang und bei Benützung im Ausland die dort anfallenden Behebungsgebühren. Nachteile: Der PIN kann ausspioniert werden, einige Institute haben die Behebungsgrenzen (und damit den Schaden im Missbrauchsfall) erhöht. Ehe bei Verlust oder Diebstahl die Sperre greift, kann es bis zu sechs Stunden dauern.

Bezahlen mit Bankomatkarte ohne Code ist praktisch eine Abbuchung vom Konto (Einzugsermächtigung oder Lastschriftverfahren). Wenn die Karte verloren oder gestohlen wurde, muss man unberechtigte Einzugsermächtigungen reklamieren, die Sperre der Karte schützt nicht.

Kreditkarte

Bei der Kreditkarte genügen Unterschrift und Karte zum Bezahlen. Die Rechnung kommt rund zwei bis sechs Wochen später, der Betrag wird entweder vom Konto abgebucht oder überwiesen. Die Karte kostet ohne Versicherungsschutz 250 Schilling jährlich, bei Pauschalkonten ist sie oft inkludiert. Karten mit Versicherungsschutz kommen auf 750 bis 2000 Schilling. Bei Verwendung im Ausland wird ein Prozent Manipulationsgebühr eingehoben. Extrem teuer (mindestens 50 Schillling) und möglichst zu vermeiden ist der Bargeldbezug am Automaten. Im Ausland ist die Kreditkarte beim Einkaufen günstiger (keine Wechselspesen), außerdem kann man an speziellen Terminals mit Kreditkarte und Code preiswert bezahlen. Bei Missbrauch sind maximal 1000 Schilling Selbstbehalt zu leisten. Missbrauch ist bei Distanzgeschäften einfach und relativ häufig. Bei telefonischer Bestellung zum Beispiel genügt die Angabe von Kreditkartennummer und Gültigkeitsdauer. Hier schützt die neue Fernabsatz-Richtlinie (siehe dazu: Weitere Artikel - "Kredikarten"): Der Karteninhaber kann verlangen, dass unberechtigte Buchungen rückgängig gemacht werden.

Manche Handelsfirmen geben Kundenkarten aus, die als Bankomatkarte (Bezahlen mit Code) oder Kreditkarte funktionieren. Dem Kunden wird ein Kreditrahmen eingeräumt. Allerdings wird sein Einkaufsverhalten erfasst und gespeichert; der Zinssatz für den Kredit ist sehr hoch.

Quick (elektronische Geldbörse) ist als Funktion in die Bankomatkarte integriert, man kann die Karte auch separat kaufen. Am Ladeterminal wie Bankomat oder Terminal in Bankfilialen wird ein Betrag von maximal 1999 Schilling auf den Chip geladen. Damit kann an Zahlungsterminals bezahlt werden, vor allem Kleinbeträge wie bei Parkomaten oder Fahrkartenautomaten in Verkehrsmitteln. An Kosten fällt nur die Buchungszeile beim Laden des Chips an. Aber: Zahlungsterminals sind mancherorts noch rar.

Die Internet-Site www.bezahlen.at wirbt mit bequemem und kostenlosem Zahlen. Die Rechnung wird am häuslichen PC zur Bezahlung durch die eigene Bank freigegeben. Aber nur eine Hand voll Firmen und Institutionen sind bei dieser Aktion Mitglieder (unter anderem das Finanzministerium, die Caritas und die ORF-Gebührenstelle). Und man braucht natürlich einen Internet-Anschluss, der auch nicht völlig gratis ist.

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