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Versteuerung nicht vergessen
Durch die EU-Zinsrichtlinie werden Zinserträge innerhalb der EU einheitlich besteuert. Dazu gibt es einen automatischen Datenaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten: Name, Anschrift, Steuernummer, Zinserträge usw. werden an die Finanzbehörde im jeweiligen Wohnsitzstaat weitergeleitet; der Anleger muss dort seine Zinserträge nach den geltenden Vorschriften versteuern.
Wenn Sie also Zinserträge im Ausland haben, müssen Sie diese in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben; sie werden mit 25 Prozent besteuert. Bei im Ausland bereits abgezogenen Quellensteuern kann ein Antrag auf Erstattung gestellt werden.
Bei Ausländern, die in Österreich Zinserträge erzielen, wird eine 35-prozentige Quellensteuer abgezogen und zu 75 Prozent an den Wohnsitzstaat abgeführt; dafür werden aber keine Informationen über den Anleger weitergegeben, da Österreich ebenso wie Luxemburg eine Ausnahme von der EU-Zinsrichtlinie (das viel diskutierte „Bankgeheimnis“) durchgesetzt hat.