Zum Inhalt

Hyundai: Irreführende Werbung - Erfolgreiche VKI-Klage

In einer Werbekampagne versprach Hyundai einen zinsenfreien Autokauf mit „0%-Finanzierung“ – ohne ausreichend über die wahren Kosten aufzuklären. Dieses Vorgehen ist rechtswidrig, so das Gerichtsurteil.

In einem Radiospot und auf der Firmenwebseite warb Hyundai für einen Autokauf „ohne Zinsen“. Die Werbekampagne versprach eine „0%-Finanzierung“, bei der zwei Drittel des Kaufpreises erst später zu zahlen waren. Dieses vielversprechende Angebot hatte aber einen Haken: Hyundai verlangte eine Bearbeitungsgebühr. Dadurch beträgt der effektive Jahreszinssatz in Wahrheit rund 1 Prozent.

Verschwiegene Kosten

Dieses wichtige Detail verschwieg das Unternehmen. Auf der Webseite waren die tatsächlichen Kosten nicht deutlich genug angegeben, im Radiospot erwähnte man sie überhaupt nicht. Rechtlich muss der effektive Jahreszinssatz in Werbungen für Kreditgeschäfte aber „klar, deutlich und auffallend“ angegeben sein. Das soll sicherstellen, dass sich Konsumenten über ihre tatsächliche wirtschaftliche Belastung informieren können. Bei der beanstandeten Werbung von Hyundai war das aber kaum möglich.

Rechtswidrige Werbung

Wir vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagten deshalb die Hyundai Import GmbH. Unseren VKI-Experten zufolge ist die Werbung irreführend und verstößt damit gegen das Verbraucherkreditgesetz. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien sah das genauso. Die Werbekampagne von Hyundai ist rechtswidrig, so das rechtskräftige Urteil. Laut OLG vermitteln die hervorgehobenen Werbeaussagen bei Konsumenten den Eindruck, der Kauf sei zinsenfrei und unentgeltlich. Das wertet das OLG als „irreführende Geschäftspraktik“.

Dr. Beate Gelbmann, Leiterin Abteilung Klagen im VKI

 

„Wenn ein Unternehmer mit ,0%‑Finanzierung‘ und ,ohne Zinsen‘ wirbt, erwarten die Konsumentinnen und Konsumenten, dass sie tatsächlich nur den kreditierten Kaufpreis zu zahlen haben und keine sonstigen Kosten hinzukommen. Es freut uns, dass das Oberlandesgericht dieser Vorgehensweise nun einen Riegel vorgeschoben hat.“

-Dr. Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI

 


Mehr zum Thema und das Urteil im Volltext finden Sie auf Unzulässige Werbung von Hyundai

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

WhatsApp: unklare Änderungen gesetzwidrig

WhatsApp: unklare Änderungen gesetzwidrig

2021 hatte WhatsApp die Nutzungsbedingungen geändert. Doch die Änderungen waren unklar. Daraufhin haben wir WhatsApp Ireland Limited geklagt und waren nun beim Obersten Gerichthof (OGH) erfolgreich.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang