Zum Inhalt

Kabel-TV: Vertrag - Kündigungsfrist

"Konsument"-Experten beantworten Leserfragen: "Ich habe Kabelfernsehen mit Internet. Demnächst übersiedle ich und wollte den Anschluss kündigen. Mir wurde mitgeteilt, dass die Kündigungsfrist sechs Monate beträgt. Ich müßte also Gebühren zahlen, owohl ich gar nicht mehr dort wohne. Ist das Rechtens?

"Sphärentheorie" maßgebend

Leider ja. Rechtlich maßgebend ist hier die sogenannte „Sphärentheorie“: Jeder der beiden Vertragspartner (Netzbetreiber und Konsument) hat für seine jeweilige Sphäre, also für Umstände, die auf seiner Seite gelegen sind, einzutreten. Praktisch bedeutet das: Im Falle eines Umzuges müssen Konsumenten die Kündigungsfrist einhalten, auch wenn sie das Angebot nicht mehr nutzen können.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Stand-by-Modus sinnvoll?

Stand-by-Modus sinnvoll?

Ist es empfehlenswert, den Router über Nacht gänzlich vom Strom zu nehmen oder muss man sich Sorgen um die Performance machen?

Kalibrieren von Fernsehern

Kalibrieren von Fernsehern

"Beim Kauf meines Fernsehers hat der Verkäufer gesagt, dass das TV-Gerät noch nicht kalibriert sei. Ich könne es aber kostenpflichtig im Geschäft machen lassen. Ist das wirklich notwendig?"

Home-Internet - Router und Powerline

Home-Internet - Router und Powerline

"Es betrifft mein Internet zu Hause. Ich habe zwei Fragen dazu: Bei mir ist der Router immer eingeschaltet, außer im Urlaub. Hat es einen Sinn, den Router nur einzuschalten, wenn das Internet benutzt wird, oder schadet das dem Gerät? Ich fahre innerhalb der Wohnung mit Powerline, also ohne Kabel. Das funktioniert sehr gut. Ich wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die Powerline-Stecker nicht in eine Mehrfachsteckdose, sondern immer direkt in eine Steckdose in der Wand eingesteckt werden sollten. Von der Powerline kann dann eine Mehrfachsteckdose angeschlossen werden. Warum ist das so?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort, hier Joti Bomrah, BA.

Online-Routenplaner: Achtung, Falle! - Zahlungsaufforderungen erhalten

"Ich habe im Internet nach einer Route für eine Urlaubsfahrt gesucht und habe bei einem Online-Routenplaner meine Daten eingegeben. Jetzt erhalte ich Zahlungsaufforderungen vom Betreiber. Muss ich die Rechnungen bezahlen?" - In den "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Mag. Dominik Manzenreiter.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang