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Konsumentenrecht: Reklamieren - Gewährleistung

Bei meiner Kamera wurde im Rahmen der Gewährleistung ein defekter Teil ausgetauscht. Habe ich auf den ausgetauschten Teil wieder Gewährleistung?

Wiederum zwei Jahre Gewährleistung

Ja. Für den ausgetauschten Teil haben Sie wiederum zwei Jahre Gewährleistung. Wenn Sie jedoch später als sechs Monate nach dem Zeitpunkt reklamieren, zu dem Sie die Kamera repariert zurückerhalten haben, müssten Sie beweisen, dass der Mangel schon bei der Übergabe an Sie bestanden hat. Abweichende Regelungen kann es geben, wenn die Reparatur auf Garantie durchgeführt wurde.

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