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Meinungsumfragen - Rechtlicher Aspekt

Immer wieder werde ich angerufen, dass ich bei einer Meinungsumfrage mitmachen soll. Das halte ich für eine Belästigung. Ist so etwas überhaupt gestattet?
Leider gibt es gegen derartige Anrufe keine rechtliche Handhabe. Etwas anders schaut die Rechtslage bei Telefonaten zu Werbezwecken aus. Die sind prinzipiell verboten, außer der Umworbene hat zuvor sein Einverständnis erklärt. Illegal ist der Anruf also nur dann, wenn die Umfrage vorgeschoben ist und letztlich dem Kundenfang dient. In diesem Fall können Sie Anzeige beim zuständigen Fernmeldebüro erstatten.

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