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Neues bei der Kfz-Haftpflicht - Drei Millionen Euro Versicherungsssumme

, aktualisiert am

Eine Gesetzesänderung wurde durchgeführt.

Mindestsumme angehoben

Eine Gesetzesänderung macht’s möglich: Die Mindestsumme der Kfz-Haftpflichtversicherung wird von 1,09 Millionen auf 3 Millionen Euro angehoben. Schon bisher waren Verträge mit diesem Mindestbetrag eher selten. Meist wurden ohnehin Verträge mit einer Versicherungssumme von 10 Millionen Euro angeboten oder gewählt. Schadensfälle von über drei Millionen kommen bei Verkehrsunfällen zwar äußerst selten vor. Dann aber können Schadenersatzforderungen dazu führen, dass ein Unfallverursacher in seiner wirtschaftlichen Existenz gefährdet ist.

Drei Prozent Prämienerhöhung

Etwa, wenn an ein Unfallopfer infolge schwerer Behinderung lebenslang Rente zu zahlen ist. Wenn umgekehrt beim Unfallverursacher nichts zu holen ist, schaut der Geschädigte durch die Finger. Damit ist jetzt Schluss. Wer allerdings noch einen Vertrag mit dieser Mindestversicherungssumme hat, muss mit einer Prämienerhöhung rechnen – die Versicherer sprechen von etwa drei Prozent.

Verbraucherpreisindex als Basis

Diese Gesetzesänderung bringt auch geänderte Bestimmungen für die Klauseln zur Prämienanpassung. Jetzt kann der Verbraucherpreisindex (VPI) als Basis für die Anpassung herangezogen werden. Die meisten der von uns befragten Versicherungsunternehmen wollen die Prämien in Zukunft nach VPI anpassen. Damit wissen Konsumenten ungefähr, mit wie viel Erhöhung sie rechnen müssen. Die bisherige Erhöhung nach der Schadensentwicklung beim Versicherer war wesentlich intransparenter.

Prämie erhöht? Schreiben Sie uns

Auch weiterhin hat der Versicherungsnehmer das Recht, im Fall einer Prämienerhöhung den Vertrag zu kündigen. Wir wollen jedenfalls die Prämienerhöhungen bei der Auto-Haftpflicht im Auge behalten. Dabei brauchen wir Ihre Mithilfe – schreiben Sie uns, wenn Ihre Kfz-Haftpflichtprämie erhöht wurde: Wann wurde erhöht? Um welchen Betrag beziehungsweise Prozentsatz? War die Information durch Ihren Versicherer klar und verständlich? Teilen Sie uns Ihre Erfahrungen mit!

VKI, z.H. Frau Riener, Linke Wienzeile 18, 1061 Wien.

E-Mail: kfz-haftpflicht@vki.or.at  

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