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Onlineshopping - Rücktrittsrecht bei Fernabsatzgeschäften

"Ich bin als selbstständige Grafikerin tätig und habe im Internet über meinen Firmenaccount eine Vibrationsplatte für die Rehabilitation nach einem Unfall gekauft. Die vertrage ich aber nicht und möchte sie zurückgeben. Das wird mir nun verweigert. Warum?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Reinhold Schranz.

Reinhold Schranz (Vki)
Mag. Reinhold
Schranz

Das siebentägige Rücktrittsrecht bei Fernabsatzgeschäften gilt nur bei Verbrauchergeschäften. Die Unternehmer­eigenschaft wird immer im Hinblick auf das jeweilige Geschäft beurteilt. Wenn Sie die Vibrationsplatte nicht für Ihr Unternehmen gekauft und auch Mehrwertsteuer bezahlt haben, sollte Ihnen ein Rücktrittsrecht zustehen. Wir raten Ihnen daher, den Internethändler zu kontaktieren und darauf zu verweisen, dass Sie diese Bestellung als Konsumentin getätigt haben. Am besten ist es aber, wenn man für private und berufliche Bestellungen unterschiedliche Accounts verwendet.

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