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Prämiengeförderte Zukunftsvorsorge - Geplatzte Träume

, aktualisiert am

Private Pensionsvorsorge: Trotz guter Fondsperformance kommt bei den PZV-Anlegern wenig Rendite an. Daran wird in vielen Fällen auch ein Umstieg auf einen Neuvertrag wenig ändern.

Post von der Pensionsversicherung

Wissen Sie’s schon oder warten Sie noch voller Spannung auf Post von Ihrer Pensionsversicherung? Im Laufe dieses Jahres werden alle ab Jänner 1955 Geborenen, die bis Ende 2004 mindestens einen Versicherungsmonat erworben haben, angeschrieben und darüber informiert, was sie bislang auf ihrem staatlichen Pensionskonto angesammelt haben.

Über das Thema "Pensionslücke" ...

Da werden manche vielleicht aus allen Wolken fallen, weil sie in der Pension weniger erhalten werden als gedacht. Andere werden erleichtert aufatmen, weil ihre Rente gar nicht so mickrig sein wird, wie das mediale Sperrfeuer gegen die staatliche Pensionsversicherung in den vergangenen Jahren vermuten ließ.

... freuen sich Anbieter privater Altersvorsorge

In jedem Fall wird das Thema "Pensionslücke" wieder in aller Munde sein, und darüber freuen sich nicht zuletzt die Anbieter privater Altersvorsorgeprodukte. Nach Jahren schlechter Nachrichten über Verluste bei Erlebensversicherungen und einer katastrophalen Performance der prämiengeförderten Zukunftsvorsorge (PZV) kann ein wenig mediales Drängen in Richtung privater Vorsorge nicht schaden.

Prämiengeförderte Zukunftsvorsorge: Gesetzesänderungen

Unterstützt werden Finanzberater dabei auch durch die Tatsache, dass es seit August 2013 neue Gesetzesvorschriften zur prämiengeförderten Zukunftsvorsorge gibt. Nachdem im Laufe der vergangenen fünf Jahre immer mehr Verträge ausgestoppt wurden, also der Aktienanteil komplett zurückgefahren werden musste, um wenigstens noch den Erhalt des eingezahlten Kapitals ("Kapitalgarantie") gewährleisten zu können, war allen Beteiligten klar, dass dieses Modell der Altersvorsorge grundlegend überarbeitet werden muss.

Das ist im vergangenen Jahr geschehen, wenn auch nicht grundlegend, sondern nur in Ansätzen (siehe "PZV neu").

Prämiengeförderte Zukunftsvorsorge: Wir wollen Umstiegsangebote beobachten und analysieren. Dazu benötigen wir Ihre Mithilfe.

Aus diesen Ergebnissen wollen wir konkrete Tipps ableiten und in einem weiteren KONSUMENT-Artikel berichten. Wenn Sie vor rund zehn Jahren, also 2003 bis Anfang 2004, einen PZV-Vertrag abgeschlossen haben und jetzt vor der Frage "Umstieg oder nicht?" stehen, dann teilen Sie uns bitte Ihre Erfahrungen mit:

  • Haben Sie von Ihrem PZV-Anbieter ein Umstiegsangebot erhalten?
  • Was wurde Ihnen vorgeschlagen?

Bitte senden Sie uns eine Kopie Ihres Altvertrags mit den Geschäftsbedingungen und Konditionen, Angaben zu den bisherigen Einzahlungen sowie eine Kopie des neuen Vertrags bzw. aller Unterlagen, die Ihnen der Anbieter für den Umstieg zusandte. Per Post an Redaktion KONSUMENT, Linke Wienzeile 18, 1060 Wien oder per E-Mail an leserbriefe@konsument.at; als Kennwort bzw. Betreff geben Sie bitte "Zukunftsvorsorge" an.

Beispiel: PZV-Ertrag nur 1%

Nun stellt sich für viele Anleger, die noch keinen PZV-Vertrag haben, die Frage: Taugt das Produkt jetzt etwas? Lohnt sich ein Neueinstieg? Und für diejenigen, die seit wenigstens zehn Jahren (also der Mindestlaufzeit) einen Vertrag laufen haben: Ist ein Umstieg sinnvoll oder überhaupt möglich?

Ertrag von nur 1% ...

Ein Beispielfall, der repräsentativ für viele andere steht, lässt hier wenig Hoffnung aufkommen: Bei diesem Vertrag lag die aktuelle Deckungsrückstellung nach zehn Jahren Laufzeit bei rund 24.045 Euro. Der Anleger zahlte insgesamt rund 22.849 Euro ein, an staatlicher Förderung wurden 1.808 Euro gutgeschrieben.

... obwohl Fonds-Performance darüber lag

Unterm Strich flossen also an die 24.657 Euro in den Vertrag. Daraus ergibt sich ein Ertrag von nicht einmal einem Prozent, obwohl die Performance-Angaben des Anbieters weit über diesem Wert lagen. Mit anderen Worten: Der Fonds hat (angesichts der Turbulenzen auf dem Markt) nicht schlecht performt, für den Vorsorger fiel davon aber unterm Strich nichts ab.

Umstieg zu noch schlechteren Konditionen

Nach diesem wenig erfreulichen Zwischenstand hatte sich der Anleger vom Umstiegsangebot des Versicherers viel versprochen – aber es sollte noch dicker kommen:

  • Erstens sollten erneut Abschlusskosten verrechnet werden (was natürlich die Rendite drückt).
  • Zweitens wurde der Garantiezins in der Verrentungsphase gekürzt.
  • Drittens – und besonders schlimm – sollten als garantierte Rente statt der bei Vertragsabschluss vereinbarten 300 Euro, die durch Indexsteigerungen mittlerweile auf 400 Euro angestiegen waren, überhaupt nur noch 250 Euro ausbezahlt werden.

Wo versickert der Ertrag?

Wenig Kostentransparenz

Ein Einzelfall? Nach unseren bisherigen Erfahrungen nicht. Und das Schwierige daran für den einzelnen Anleger ist, dass die Produkte nach wie vor nicht wirklich zu durchschauen sind. Wesentliches Ziel der Gesetzesänderungen war zwar, die Kostentransparenz zu erhöhen und für den Anleger klar ersichtlich zu machen, welcher Teil der Prämie tatsächlich investiert wird und was in die Kosten fließt.

Veranlagungskosten unklar

Wie wir bei den per Mail wie auch in Beratungsgesprächen eingeholten Angeboten feststellen mussten, werden aber nach wie vor entweder keine oder nicht nachvollziehbare Angaben zu den Kosten gemacht. Was für die Versicherungshülle anfällt – also Abschluss-, Inkasso- und Verwaltungskosten –, ist zwar kein Geheimnis mehr. Bei den Veranlagungskosten – z.B. Ausgabeaufschläge und Managementgebühren – gähnt aber wie gehabt ein schwarzes Loch.

Fondsperformance: 5,6%, Rendite für Anleger: 0,9%

Dabei versickern offenbar gerade hier Tausende Euro an Kapital pro Anleger – oder wie sonst ist zu erklären, dass beispielsweise von einer in den Wertstandsbenachrichtigungen angegebenen Fondsperformance von 5,6 Prozent nur 0,9 Prozent Rendite beim Anleger angekommen sind, also gerade mal das, was der Staat an Prämienförderung zuschießt?

Skepsis in der Versicherungsbranche

Die Reparaturversuche an der prämiengeförderten Zukunftsvorsorge dürften also (wieder einmal) nicht gefruchtet haben und noch länger nicht zu Ende sein. Selbst in der Versicherungsbranche stehen manche Anbieter dem Konstrukt immer skeptischer gegenüber und bieten keine Neuabschlüsse mehr an. Wir teilen die Skepsis voll und ganz.

Tabelle: Prämiengeförderte Zukunftsvorsorge - Bilanz Zukunftsvorsorge - Verischerungen

Tabelle: Bilanz Zukunftsvorsorge - Kapitalanlagegesellschaften

PZV neu

Seit 1. August 2013 gilt in der prämiengeförderten Zukunftsvorsorge ein zweistufiges Modell für die Veranlagung in Aktien. Demnach muss der Aktienanteil

  • bei Steuerpflichtigen, die am 31.12. des Vorjahres noch nicht 50 Jahre waren, zwischen 15 und 60 Prozent betragen;
  • bei Steuerpflichtigen, die am 31.12. des Vorjahres bereits den 50. Geburtstag erreicht hatten, zwischen 5 und 50 Prozent liegen.

Davor betrug der Aktienanteil mindestens 30 Prozent; hier wurde also der Spielraum für weniger riskante Anlageformen erweitert. Dasselbe gilt auch für die Börseplätze, die nur noch zu 60 Prozent den bisherigen strengen gesetzlichen Vorgaben entsprechen müssen.

Neue Regeln gibt es auch hinsichtlich Kostentransparenz und Informationspflichten: So müssen die Anleger vor Vertragsunterzeichnung schriftlich über die in den Beiträgen enthaltenen potenziellen Kosten informiert werden. Außerdem sind sie über die Veranlagungsstrategie, die damit verbundenen Chancen und Risiken sowie die garantierte Rentenzahlung zu informieren.

"Garantiert" ist aber nicht garantiert, wie manche schlechtere Umstiegsangebote nun zeigen; und bei den Kosten bleibt nach wie vor vieles im Dunkeln.

Umstieg – ja oder nein?

Für einen Umstieg spricht, dass Sie zum Beispiel aus einem ausgestoppten Vertrag herauskommen, ohne die staatlichen Förderungen (Prämie und Steuerbefreiung) zurückzahlen zu müssen.

Gegen einen Umstieg spricht:

  • die bisherige Entwicklung dieses Produkts, das trotz guter Performancezahlen der investierten Wertpapiere generell nicht das brachte, was den Anlegern weisgemacht worden war;
  • die Tatsache, dass Sie sich durch einen Umstieg keine wesentlichen Verbesserungen bei den Konditionen und Kosten erwarten dürfen;
  • die nach wie vor große Intransparenz bei den Umstiegskonditionen und der Kostenaufschlüsselung;
  • die Tatsache, dass Sie sich so mindestens auf weitere zehn Jahre oder sogar deutlich länger binden.

"Automatisch" umgestellt

Einige Anbieter stellen alle bisherigen Verträge "automatisch" auf die neuen Gesetzesbestimmungen um. In manchen Fällen ändert sich dadurch nichts, mit Ausnahme der Veranlagungsstrategie. Unter Umständen kommt es aber zu einem Neuvertrag, der innerhalb einer bestimmten Frist entweder akzeptiert oder abgelehnt werden muss.

Nachteile bei Verlängerung

Stimmen Sie zu, dann kann es Ihnen im schlechtesten Fall so ergehen wie dem Anleger aus unserem Beispielfall, der damit eine deutlich niedrigere Rentenleistung akzeptieren würde. Lehnen Sie ab, dann bleiben Sie unter Umständen noch auf Jahre hinaus auf einem ausgestoppten Vertrag sitzen, bei dem "die ertragswirksame Aktienquote weiterhin zwischen 0 und 1 Prozent liegen wird", wie es in einem Praxisfall so schön heißt. Das eingezahlte Kapital wächst dann mit viel Glück gerade mal um die (bescheidene) staatliche Prämie an.

Nachteile bei Kündigung

Eine weitere Alternative wäre, zu kündigen – was mit steuerlichen Nachteilen verbunden ist – oder den Vertrag zu beenden und das Fondsvermögen, wieder mit steuerlichen Nachteilen, in ein alternatives Versicherungsprodukt einzubringen.

Beraten lassen!

Für den Einzelfall bleibt nur die Empfehlung: Holen Sie Zweit- und Drittmeinungen zu einem möglichen Umstieg ein, z.B. von unabhängigen Vermögensberatern oder Versicherungsmaklern. Auf eigene Faust sind die Konsequenzen dieser intransparenten Vertragswerke und Konditionen kaum abzuschätzen.

Zusammenfassung

  • Schlechte Erfahrungen. Obwohl Fonds über 4 Prozent erzielten, blieben für die PZV-Anleger in den vergangenen zehn Jahren oft nur Renditen unter 1 Prozent. Der Großteil floss offenbar in die Taschen der Anbieter.
  • Ziel verfehlt. Neue gesetzliche Vorschriften sollten vor allem die Kostentransparenz erhöhen. Das ist nach ersten Erfahrungen nicht gelungen.
  • Umstiegsangebote. Bringen mitunter noch schlechtere Konditionen mit sich. Ohne fachkundige Zweit- oder Drittmeinung sollten Sie sich nicht entscheiden.
  • Für Neueinsteiger. Die Kosten sind nach wie vor zu hoch und verhindern – selbst bei gut performenden Fonds – nennenswerte Renditen.

Leserreaktionen

Nicht sanierbar

Ihre Kritik ist nachvollziehbar und berechtigt. Die Änderungen zum 1.8.2013 haben die grundsätzlichen Probleme dieses Produktes nicht beseitigt. Es ist unverständlich, dass in einer Zeit des „öffentlichen Sparens“ hartnäckig an diesem hochsubventionierten Produkt, das sicher mit guten Absichten eingeführt wurde, festgehalten wird. Die hohen Kosten, insbesonders der Kapitalgarantie, absorbieren die bescheidenen Kapitalerträge.

Ein Haus mit einem schlechten Fundament kann nicht dadurch dauerhaft saniert werden, indem ich Risse im Mauerwerk und auf dem Dach durch einen Verputz kaschiere.

Dr. Wilhelm Rasinger
IVA – Interessenverband für Anleger
(aus KONSUMENT 5/2014)

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