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Produkthaftung: Schadenersatz - Alles dokumentieren

Wer durch ein fehlerhaftes Produkt zu Schaden kommt, muss Schadenersatz erhalten. Das schreibt das Produkthaftungsgesetz vor. Aber dazu ist es nötig, den Vorfall und die Schäden genau zu dokumentieren. Sonst gibt es Beweisprobleme.

Eine Kindertauchbrille zerbricht beim Spielen in scharfkantige Splitter. Eine Flasche mit einem kohlensäurehaltigen Getränk explodiert im sommerheißen Auto. Beide Male werden Kinder schwer verletzt. Das sind typische Fälle für das Produkthaftungsgesetz (PHG). Dieses schreibt Schadenersatz vor, ohne dass ein Verschulden des Erzeugers vorliegen muss.

Fotos, Zeugen, Beweise

Passiert ein Unfall mit einem fehlerhaften Produkt, ist es wichtig, Beweise für das Vorgefallene zu sichern. Denn oft folgt ein Gerichtsverfahren. Der Unfallverlauf muss genau protokolliert und falls möglich von Zeugen bestätigt werden. Bei Körperverletzung oder Schockzuständen ist unbedingt eine Bestätigung vom Arzt oder Krankenhaus einzuholen. Sachschäden müssen fotografiert werden (eventuell durch einen Sachverständigen besichtigen lassen).

Nichts verändern

Wichtig: Vor der Beweissicherung nichts verändern, also bei einer explodierten Flasche nicht erst aufwischen, ehe man die Bescherung fotografiert! Ebenso sollte man nicht gleich Reparaturaufträge erteilen, sondern nur Kostenvoranschläge einholen. Das fehlerhafte Produkt darf man nicht aus der Hand geben. Am besten untersucht ein Experte, welcher Fehler schuld sein könnte. Die Aufwendungen nach dem Schaden (Taxifahrten, Heilbehelfe, Heimhilfe, …) sind durch Rechnungen zu belegen.

Anspruchsgegner eruieren

Dann ist derjenige zu eruieren, gegen den die Ansprüche zu richten sind. In erster Linie sind dies Hersteller oder Importeur. Bei einer Handelsmarke kann man seinen Anspruch gegen den Inhaber der Handelsmarke richten. Sind Hersteller oder Importeur nicht feststellbar, ist der Händler, bei dem das Produkt gekauft wurde, mit eingeschriebenem Brief aufzufordern, Hersteller, Importeur oder Vorlieferant zu nennen.

Man setzt ihm eine Frist von 14 Tagen und muss sich (wichtig!) auf Schadenersatzansprüche nach dem PHG berufen. Gibt der Händler diese Daten nicht bekannt, haftet er selbst. Ist der Anspruchsgegner dann bekannt, richtet man seine Forderung an ihn.

Forderungsschreiben gestalten

Das Schreiben sollte folgende Punkte enthalten: genaue Bezeichnung des fehlerhaften Produktes, eine kurze Beschreibung des Unfalls sowie die Aufforderung, die Ansprüche dem Grunde nach und auch die Haftung für Folgeschäden anzuerkennen. Man kann auch die Bekanntgabe der Haftpflichtversicherung samt Polizzennummer verlangen.

Die Forderung des genauen Betrages kann man sich vorbehalten, wenn die Schadenshöhe noch nicht bekannt ist. Wichtig: Bei Sachschäden ist ein Selbstbehalt von aktuell 500 Euro abzuziehen! Bei höheren Schadenssummen und Schmerzengeldforderungen ist es besser, einen Anwalt zu beauftragen.

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