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Rechtsanwalt Dr. Silvio Tischler, Opcina Baska Voda - Teure Zahlungsaufforderung

Familie Veranek mach Urlaub in Kroation. 3 Jahre später erhält sie eine verhältnismäßig hohe Zahlungsaufforderung von einem Rechtsanwalt. Der Grund: Parken ohne Parkticket. Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung. Betreut hat den Fall Mag. Reinhold Schranz.

VKI-Berater Mag. Reinhold Schranz (Bild: U. Romstorfer/VKI)Familie Veranek aus Vorarlberg hatte im August 2014 im Süden Kroatiens, in Baska Voda, Urlaub gemacht und den Aufenthalt am Meer sehr genossen. Doch der Urlaub hatte Jahre später ein unangenehmes Nachspiel: Ende Juli 2017 erhielt Frau Veranek plötzlich Post von einem Rechtsanwalt: Dr. Silvio Tischler (mit Kanzlei in Slowenien und in Kärnten) teilte ihr mit, dass sie im August 2014 in Baska Voda ohne Parkticket geparkt habe, und deshalb nun 189,91 € bezahlen solle.

Hohe Kosten für Parkticket

Zuerst war Frau Veranek irritiert: Wie sollte sie jetzt noch wissen, wo sie vor drei Jahren in Baska Voda geparkt und ob sie ein Parkticket gelöst hatte? Doch dem Schreiben war ein Foto ihres Autos beigelegt und zur angeführten Zeit war sie tatsächlich in Kroatien gewesen. Vielleicht hatte sie ja übersehen, ein Parkticket zu kaufen. Dann war sie empört: Der Anwalt forderte in seinem Schreibeneinfach pauschal 189,91 €. Die Kosten für das Parkticket, die Mahnspesen und die Kosten der Halterermittlung waren nicht aufgeschlüsselt.

Rechtliche Grundlage?

Aber war das Schreiben überhaupt seriös? Sie hatte gehört, dass derartige Briefe öfter auch ohne rechtliche Grundlage an Konsumenten geschickt werden, und der geforderte Betrag war im Verhältnis zum Preis eines Parktickets sehr hoch. Hätte sie außerdem nicht zuerst vom kroatischen Parkplatzunternehmen ein Schreiben
erhalten müssen, anstatt gleich vom Rechtsanwalt eine Zahlungsaufforderung zu bekommen?

Verjährung erst nach 5 Jahren

Frau Veranek wandte sich Rat suchend an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Österreich. Wir informierten sie, dass Forderungen aus Parkgebühren nach kroatischem Recht privatrechtliche Forderungen sind und erst nach fünf Jahren verjähren. Gemeinsam mit unseren Kollegen vom EVZ Kroatien konnte wir eine gute Lösung für Frau Veranek erzielen: Sie zahlte nun direkt an das kroatische Parkplatzunternehmen 130 Kuna (18 €) für ein Tagesparkticket; die Einstellung des Mahnverfahrens bei Dr. Tischler wurde bestätigt. Durch das Eingreifen des EVZ hatte sie 171,91 € gespart.


Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert. 

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