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Reisestornoversicherung - Stornierungszeitpunkt

Bemerkenswertes Urteil für Konsumenten.

Erkrankung heißt nicht gleich Stornierung

Eine Reise muss nicht schon beim Auftreten einer schweren Erkrankung storniert werden, sondern erst, wenn zu erwarten ist, dass die Reise nicht angetreten werden kann.

OGH 16. 6. 2004, 7 Ob 124/04t

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