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Sicherheitstüren: kein Gratis-Service nach Konkurs - Alte Ansprüche erloschen

Vor Jahren habe ich eine Sicherheitstüre einbauen lassen. Dabei war auch ein jährlicher Gratisservice enthalten. Die Türenfirma ging in Konkurs und wurde von einem anderen Unternehmen übernommen. Dieses teilt mir nun mit, dass es keinen Gratisservice mehr gibt. Ist das rechtlich in Ordnung?

Vorgangsweise rechtlich gesehen korrekt

Leider ja. Es ist zulässig, dass im Zuge einer Firmenübernahme gewisse Verpflichtungen – zum Beispiel Garantieansprüche und Serviceleistungen – durch die neue Firma nicht mit übernommen werden. Die Vorgangsweise des Unternehmens kann daher rechtlich nicht beanstandet werden.

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