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Soziale Medien: schlechte Nachrede - Kommentar von Gernot Schönfeldinger

Nach unserem Ableben hinterlassen wir eine Spur im digitalen Netz, auch auf Facebook. Konto-Inhalte der Plattform werden zukünfitg Teil des digitalen Erbes sein, das entschied der Bundesgerichtshof in Deutschland. So oder so heißt die Devise: Erst denken, dann posten.

Gernot Schönfeldinger über Computer, Smartphones und Software (Foto: VKI)

Das Urteil sorgte im Sommer 2017 für Aufsehen: Ein deutsches Gericht bestätigte Facebook darin, den Eltern einer vom Zug getöteten 15-Jährigen den Zugriff auf deren Facebook-Account zu verweigern, obwohl sie sogar das Passwort kannten und auf der Suche nach Hinweisen für einen möglichen Selbstmord waren. Begründet wurde die Entscheidung mit der Schutzwürdigkeit jener Personen, mit denen das Mädchen in dem Online-Netzwerk persönliche Nachrichten ausgetauscht hatte.

Digitaler Nachlass

Nun hat der Bundesgerichtshof als oberstgerichtliche Instanz der Bundesrepublik Deutschland das Urteil aufgehoben. So wie Briefe oder Tagebücher auf die Erben übergehen, ist demnach auch der mit Facebook geschlossene Nutzungsvertrag und somit der Kontoinhalt als Teil des Erbes zu sehen. Für die Erben ändert sich damit Entscheidendes, für uns als Nutzer im Grunde gar nichts.

Unsere Daten liegen weiterhin bei einem undurchsichtigen US-Unternehmen; allerdings haben nach unserem Ableben eine Handvoll Personen Zugriff darauf. So oder so heißt die Devise: Erst denken, dann posten – nicht zuletzt dann, wenn man keine schlechte Nachrede haben will. Dieses und viele weitere Themen finden Sie in unserem VKI-Blog unter: www.blog.vki.at/technik-spielplatz.VKI-Blog: Technik-Spielplatz

Gernot Schönfeldinger: Kontakt

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