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Sparbuch - Schenkungssteuer

Muss ich nach dem Wegfall der Sparbuchanonymität nun beim Verschenken eines Sparbuches Schenkungssteuer zahlen?

Im Prinzip ja, aber es gibt eine recht großzügige Übergangsregelung bis 30.6.2002.

Bis dahin sollen Schenkungen von Sparbüchern unter Lebenden schenkungssteuerfrei sein. Eine Begrenzung hinsichtlich Höhe und Personenkreis gibt es nicht. Achtung: Festverzinsliche Wertpapiere fallen nicht unter diese Regelung. Anonyme Sparbücher können Sie also ohne Belastung mit Schenkungssteuer weitergeben, wie dies bereits bisher bei Erbschaften der Fall war.

Das eröffnet beim Schenken gewisse Gestaltungsmöglichkeiten. Wer zum Beispiel seinem Lebenspartner oder auch jemand anderem besonders großzügige Geschenke machen will, ist steuerlich gut beraten, anstelle eines Sachgeschenks ein entsprechendes Sparbuch zu übergeben.

Es wird jedoch von der Finanz als Umgehung der Schenkungssteuer angesehen, wenn ein Sparbuch offensichtlich nur dafür geschenkt wird, um einen bestimmten Gegenstand anzuschaffen, anstatt diesen Gegenstand direkt zu verschenken (was nach wie vor schenkungssteuerpflichtig ist). Beachten Sie: Auch ein Sparbuch, das für eine bestimmte Anschaffung zweckgebunden verschenkt wird, unterliegt der Schenkungssteuer.

Fachliche Beratung: Mag. Christine Hapala, Steuerberaterin in Wien
Internet: www.hmc.co.at

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