Zum Inhalt

Telefonwerbung - Anzeige bei der Fernmeldebehörde

An meinem Arbeitsplatz erhielt ich einen Telefonanruf meiner Bank, und zwar Werbung für eine neue Anlageform. Ist das erlaubt?
Nein. Werbung per Telefon ist nur dann zulässig, wenn der Angerufene dem vorher ausdrücklich zugestimmt hat. Eine bloße Kundenbeziehung reicht dafür nicht aus. Das hat der Oberste Gerichtshof in mehreren Urteilen festgestellt. Wenn Sie sich bei Ihrer Bank beschweren, so weisen Sie darauf hin, dass Telefonwerbung nach dem Telekommunikationsgesetz mit Verwaltungsstrafen bis zu 500.000 Schilling geahndet wird. Hilft dies nichts, erstatten Sie Anzeige bei der Fernmeldebehörde, und zwar beim für Ihr Bundesland zuständigen Fernmeldebüro.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang