Zum Inhalt

TOMAN: Rechtswidrig abgeschleppt - Vom VKI rausgeholt

Immer wieder kommt es vor, dass ein Auto einfach abgeschleppt wird. Oft zu Unrecht. Wie auch in diesem Fall, den der VKI zu einem guten Ende brachte.

Herr L. ist VIP-Mitglied eines Fitnesscenters und parkte wie immer auf dem Kundenparkplatz vor dem Studio. Allerdings hatte er diesmal vergessen, die Parkberechtigungskarte sichtbar anzubringen. Während Herr L. drinnen trainierte, wurde draußen sein Auto abgeschleppt. Der Wagen blockierte weder eine Ein- oder Ausfahrt noch eine Feuerwehrzufahrt. Er nahm auch niemandem Platz weg; der Parkplatz war halb leer, da die Geschäfte in der Umgebung bereits geschlossen hatten.

Als Herr L. nach dem Workout wegfahren wollte, war sein Auto weg. Passanten erzählten ihm, dass es von der Firma TOMAN abgeschleppt worden war. Herr L. fuhr daraufhin mit dem Taxi zum Abschleppdienst. Nur durch die sofortige Zahlung der Abschleppkosten von 350 Euro bekam er sein Auto zurück.

Unzulässige Selbsthilfe und rechtswidrig

Herr L. wandte sich an uns. Wir klagten TOMAN, denn für uns war klar: Das Abschleppen war eine unzulässige Selbsthilfe und rechtswidrig. Das Unternehmen hätte gemäß der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes vor dem Abschleppen zumutbare Erkundigungen nach der Person des Lenkers bzw. Zulassungsbesitzers einholen müssen. Dazu gehört die Auskunft über den Zulassungsbesitzer. Anschließend hätte Herrn L. das Entfernen des Fahrzeuges oder das Vorweisen seiner Berechtigungskarte ermöglicht werden müssen.

Vielleicht weiß TOMAN das auch. Auf jeden Fall ließ es das Unternehmen nicht auf ein Urteil ankommen und erstattete Herrn L. die Kosten der Abschleppung sowie der Taxifahrt unmittelbar nach Klagseinbringung.

Leserreaktionen

Ähnliches passiert

Ich habe vor einigen Jahren Ähnliches wie der geschilderte Fall des Herrn L. mit der Fa. Toman erlebt. Ich parkte während eines Einkaufs mein Motorrad auf dem Parkplatz eines großen Supermarkts. Während des Einkaufs begann derart heftiger Schneefall, dass es mir nicht mehr möglich war, den Parkplatz über die schräge Zufahrt zu verlassen, und ich musste mein Fahrzeug über Nacht stehen lassen. Es gab auch auf diesem Parkplatz keinerlei Hinweis, dass dies nicht gestattet sei.

Nach einiger Zeit bekam ich die Aufforderung der obigen Firma, einen Abschleppauftrag zu bezahlen, obwohl mein Motorrad von niemandem bewegt worden war. Nach einer Beratung und einem Einspruch meinerseits wurde der Fall von der Fa. Toman an ein Inkassobüro weitergegeben. Nach weiteren Einsprüchen und keiner Zahlung von mir wurde das Ganze ans Gericht weitergeleitet. Letztendlich hat aber die Fa. Toman die Klage vor einer Verhandlung doch noch zurückgezogen und mir sind glücklicherweise keinerlei Kosten entstanden.

Fritz Berger
E-Mail
(aus KONSUMENT 7/2019)

Wir planen einen Beitrag zum Thema Besitzstörung und ungerechtfertigte Abschleppungen. Alle Hinweise und Erfahrungsberichte dazu sind uns willkommen!

Die Redaktion

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Vignette für Slowenien

Vignette für Slowenien

Slowenien hat die elektronische Autobahnvignette (E-Vignette) eingeführt; die bisherigen Klebevignetten gibt es nicht mehr.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang