Zum Inhalt

Überweisungen ins Ausland: SEPA - Schneller am Konto

Banküberweisungen, vor allem jene ins Ausland, werden jetzt in vielen Fällen schneller ­abgewickelt, sie sind aber nicht ­ immer günstiger.

In jüngster Zeit gab und gibt es einige ­Umstellungen bei Bankgeschäften, speziell bei grenzüberschreitenden Zahlungen. Die Europäische Union hat sich nicht nur zum Ziel gesetzt, eine Gemeinschaftswährung einzuführen, sie will auch beim bargeld­losen Zahlungsverkehr für gleiche Bedingungen sorgen.

SEPA, ZaDiG und PSD

Das brachte beziehungsweise bringt einige neue kryptische Ab­kürzungen mit sich, etwa SEPA, ZaDiG und PSD. Die Konsumenten müssen sich mit einigen neuen Gegebenheiten anfreunden und beachten, dass trotz des Einheitlichen Zahlungsverkehrsraums weiterhin unterschiedlich hohe Gebühren verrechnet werden können.

Einheitlicher Zahlungsverkehrsraum

Mittlerweile weitgehend bekannt ist die Umsetzung von SEPA (Single Euro Payments Area), dem einheitlichen Zahlungsverkehrsraum, durch den die von Land zu Land unterschiedlichen Regelungen bei Banktransaktionen vereinheitlicht werden. Mit Ausnahme einiger weniger Spezialbanken sind alle Bankinstitute aus den 27 EU-Ländern sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco und der Schweiz dabei.

Kürzere Überweisungsdauer

IBAN und BIC statt Kontonummer und Bankleitzahl

Damit SEPA so funktionieren kann, wie es soll, müssen als Ersatz für Kontonummer und Bankleitzahl nunmehr IBAN (Inter­national Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code) des Empfängers ­angegeben werden. Viele Konsumenten haben bei Überweisungen mit Zahlschein oder beim Electronic Banking bereits Bekanntschaft mit den langen, für manche noch gewöhnungsbedürftigen Zahlen­kolonnen geschlossen.

Der Vorteil: Überweisungen in andere SEPA-Länder sind mittels IBAN und BIC unkomplizierter und schneller geworden.

Kürzere Überweisungsdauer

Derzeit ist ein per Onlinebanking über­wiesener Betrag innerhalb von zwei Bankarbeitstagen beim Empfänger. Wird mit Beleg überwiesen, verlängert sich die maximal erlaubte Laufzeit um einen Tag. Mit Beginn des nächsten Jahres verkürzen sich beide Laufzeiten um jeweils einen weiteren Tag. Dann sollten elektronisch beauftragte Überweisungen wirklich schon nach einem Arbeitstag auf dem Konto des Empfängers sein, egal ob bei einer Bank in Österreich oder in Portugal.

Weiterer Vorteil durch ­SEPA: Lastschriften können innerhalb von acht Wochen beeinsprucht werden (bisher sechs Wochen). Bei nicht autorisierten oder fehlerhaften Abbuchungen räumt das Gesetz sogar eine Einspruchsfrist von 13 Monaten ein.

Auslandsbankgeschäfte unterschiedlich teuer

Auslandsbankgeschäfte unterschiedlich teuer

Rechtliche Grundlage für den einheitlichen Zahlungsraum ist die Payment Service Directive (PSD, Zahlungsdienste-Richtlinie) der EU, die im österreichischen Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) in nationales Recht eingepasst wurde. Für den inländischen Zahlungsverkehr gilt nun das ZaDiG, für grenzüberschreitende Fälle die PSD.

Hier wird es interessant für Kunden, die ­öfter ins Ausland überweisen, etwa in die Schweiz: Die PSD umfasst dieselben Länder wie SEPA, mit Ausnahme von Monaco und der Schweiz. Das heißt, hier können selbst bei SEPA-Überweisungen Gebühren anfallen; daher sollte man immer vorher mit der Bank klären, wie viel wofür verrechnet wird.

Keine Änderungen bei Übersee-Zahlungen

Grundsatz der PSD ist, dass eine Trans­aktion im grenzüberschreitenden Verkehr nicht mehr kosten darf als die gleiche Transaktion im Inland. Davon ausgenommen sind allerdings Gebühren für einen Devisentausch. Wenn Sie also von Österreich Geld nach Ungarn (EU-Land, aber noch kein Euro) überweisen und dieses dort in Forint ausgezahlt wird, fallen dafür Spesen an, deren Höhe Sie vorher klären sollten. Dasselbe gilt zum Beispiel für Norwegen, das zwar zum EWR zählt, aber nicht zur EU.

Für Übersee-Zahlungen in die USA, nach Australien, Japan oder Südafrika bleibt ohnedies alles wie gehabt.

Gebührenhöhe nicht geregelt

Um einem Missverständnis vorzubeugen, sei zudem erwähnt: So wie die Höhe der Gebühren für den Zahlungsverkehr im Inland nicht reglementiert ist, unterscheiden sich die Gebühren auch von Land zu Land und dort von Institut zu Institut. Die verschiedenen Anbieter zu vergleichen ist also weiterhin sinnvoll.

Anlaufstelle bei Problemen

Treten bei Überweisungen, Bareinzahlungen, Onlinebanking, Kreditgeschäften oder beim Bezahlen mit Karten Unregelmäßigkeiten auf, immer zuerst die eigene Bank kontaktieren, am besten schriftlich.

Kommt keine (befriedigende) Rückmeldung, wenden Sie sich an die

Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaftt
Wiedner Hauptstraße 63
A - 1045 Wien
Tel: 01 505 42 98
Fax: 01 505 44 74
Mail: office@bankenschlichtung.at
Web: www.bankenschlichtung.at.

Links zum Thema

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Klarna-Probleme: Mahnung trotz Zahlung

Klarna-Probleme: Mahnung trotz Zahlung

Wir haben sehr viele Beschwerden zu Klarna. Die Arbeiterkammer hat den Zahlungsdienstleister erfolgreich geklagt. Enttäuschte Kund:innen schäumen in Onlinekommentaren.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang