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Urlaubsärger - Frankfurter Tabelle

Welche Beträge bei Mängel geltend gemacht werden können.

Wenn die schönste Zeit des Jahres zum Horrortrip wird, können Sie unter Umständen Geld vom Reiseveranstalter zurückbekommen. Das kann sein, weil man in irgendeiner Absteige landet, statt im gewählten Feriendomizil; oder nur eine Felsenbucht zum Baden vorfindet, statt des versprochenen feinen Sandstrandes. Ansprüche geltend machen kann man auch, wenn der Flug um Stunden später erfolgt, das Essen ungenießbar ist oder der Katalog mehr versprochen hat, als dann geboten wurde. Informationen dazu finden Sie unter: Weitere Artikel - " Ärger im Urlaub ". Die „Frankfurter Tabelle zur Reisepreisminderung“ zeigt, welchen Betrag Sie für welchen Mangel verlangen können.

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