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Vergebührung von Mietverträgen - Einheitlich geregelt

Wie werden Mietverträge für Wohnungen vergebührt?
In letzter Zeit gab es immer mehr befristete Mietverträge. Deren Vergebührung richtete sich nach der Laufzeit und war daher sehr unübersichtlich. So wurde das Gebührengesetz geändert. Nun wird die Gebühr für alle Mietverträge für Wohnungen einheitlich geregelt und beträgt ein Prozent vom dreifachen Jahres-Bruttomietzins. Dies gilt unabhängig von der Dauer, außer der Vertrag wurde über einen kürzeren Zeitraum als 3 Jahre abgeschlossen.

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