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Waren 2. Wahl - Gewährleistung bei verborgenem Mangel

Ich habe eine Jean mit derBezeichnung „2. Wahl“ gekauft. Schon nach drei Tagen zeigte sich ein Riß. Die Firma will nun keine Gewährleistung übernehmen. Begründung: Man habe ohnehin darauf hingewiesen, daß Fehler vorhanden sein können. Ist das wirklich korrekt?
Prinzipiell gilt die Gewährleistung auch für verbilligte Modelle oder Waren „2. Wahl“. Nun stellt sich aber die Frage, ob es sich nur um einen Schönheitsfehler oder um einen verborgenen Mangel handelt. Auch bei einer Hose „2. Wahl“ darf der Käufer grundsätzlich erwarten, daß sie nicht schon nach zwei Tagen unbrauchbar ist. Wenn der Riß zum Beispiel auf eine fehlerhafte Naht oder schlechte Stoffqualität zurückzuführen ist und nicht auf Überbeanspruchung, wäre das ein verborgener Mangel. Dann können Sie Gewährleistung geltend machen, also entweder eine Preisminderung oder ein unbeschädigtes Stück fordern. Wurden Sie beim Kauf aber auf einen konkreten Mangel hingewiesen oder war dieser Mangel offenkundig, dann gibt es keine Gewährleistung.

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