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Wasserschaden: Behebung - Versicherungsrechtliche Aspekte

"Ich habe meiner Versicherung einen Wasserschaden gemeldet und eine mir bekannte Firma mit der Behebung beauftragt. Dann kam der Sachverständige der Versicherung und meinte, er müsse eine andere Firma beiziehen, die einen Kostenvoranschlag legen werde. Muss ich diese mir fremde Firma beauftragen?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Dr. Karin Baronyai.

Karin Baronyai (Bild: U. Romstorfer/VKI)
Dr. Karin
Baronyai

Grundsätzlich können Sie eine Firma Ihres Vertrauens wählen. Soll die Versicherung jedoch alle Kosten übernehmen, muss ein Sachverständiger der Versicherung beigezogen werden. Erst nach dem Okay der Versicherung hinsichtlich der Höhe der Reparaturkosten kann repariert werden (außer bei Gefahr in Verzug).

Um Streit mit der Versicherung zu vermeiden

Das Problem ist: Wenn Sie selbst eine Firma beauftragen und deren Kosten jene des für die Versicherung erstellten Kostenvoranschlags übersteigen, müssen Sie um die Mehrkosten streiten, die der Versicherer nicht übernehmen will.


Hier finden Sie mehr unserer Tipps nonstop.

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