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Bare Münze - Kuraufenthalt

Ich möchte auf Kur fahren – kann ich da auch etwas steuerlich absetzen?

Ja,und zwar unter folgenden Voraussetzungen:

  • Der Kuraufenthalt muss aus „triftigen medizinischen“ Gründen notwendig sein, dafür benötigen Sie eine ärztliche Verordnung.
  • Es muss ein Zusammenhang zwischen Kuraufenthalt und einer Krankheit oder Rehabilitation bestehen. Einen Kuraufenthalt, der lediglich zur Erholung ärztlich angeordnet wurde, „unterstützt“ die Finanz nicht!!

Für den Nachweis der „medizinischen Notwendigkeit“ anerkennt das Finanzamt auch, dass die für Sie zuständige Sozialversicherungsanstalt für einen Teil der Kosten aufgekommen ist oder einen Zuschuss dazu geleistet hat. Wenn Ihr Hausarzt das Vorliegen einer „triftigen medizinischen Veranlassung“ bestätigt, ist eine Anerkennung durch die Krankenkasse nicht mehr notwendig.

Folgende Ausgaben werden anerkannt:

  • die Kosten für den Aufenthalt im Kurheim
  • die Kosten für Kurmittel und medizinische Betreuung (Bestätigung des Kurarztes)
  • die Fahrtkosten (Bahn, Flugzeug, Kilometergeld…)
  • die Fahrt- und Aufenthaltskosten einer Begleitperson bei Kindern und gebrechlichen, hilfsbedürftigen oder pflegebedürftigen Personen.

Wenn es im Inland keine vergleichbaren Kurorte (Heilmittel, Heilmethoden…) gibt, sind auch Kuraufenthalte im Ausland absetzbar.

Die Kosten sind nur im Rahmen der außergewöhnlichen Belastung absetzbar. Zu beachten ist, dass vom Finanzamt ein „Selbstbehalt“ (für zumutbare Selbstkosten) angenommen wird!

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