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Beratung bei Zahnärzten: Heilkostenplan - Zu viel verlangt?

Leserreaktion 3 zu Konsument 4/2008.

Bei Erstkonsultation kein endgültiges Urteil möglich

Als seit langen Jahren parodontologisch tätiger Zahnarzt muss ich bekennen, dass ich in Ihrer Untersuchung bestimmt unter die „weniger zufriedenstellenden“ Zahnärzte zu reihen wäre. Ich sehe mich außerstande, im Rahmen eines Erstkontaktes einen umfassenden verbindlichen Heilkostenplan für einen parodontal erkrankten Patienten zu erstellen. Schon der Erhalt – oder eben Verlust – eines einzigen Zahnes im Rahmen der Basissanierung kann mitunter die zahnärztliche Planung, somit den Heilkostenplan, entscheidend verändern. Sehr oft kann der weitere Verlauf nicht bereits bei der Erstkonsultation, also vor Therapiebeginn, gültig beurteilt werden. Eine mir nicht eben sinnstiftende sportive Leistung am Rande der Seriosität scheint mir, was Sie hier von der Zahnärzteschaft verlangen. Abgesehen von dieser Angelegenheit bin ich sehr froh, dass es „Konsument“ gibt!

Dr. Martin Urschitz
Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
Wien

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