Inhalt
- Beratung bei den meisten Ärzten gut
- Mängel beim Heil- und Kostenplan
- Kein Aushang der Honorarrichtlinie
Die Leidensfähigkeit so manches Zahnarztpatienten wird nicht nur im Behandlungsstuhl auf eine harte Probe gestellt. Für ein böses Erwachen kann Wochen später die eingelangte Rechnung sorgen. Jeder Arzt ist zwar gemäß Zahnärztegesetz dazu verpflichtet, vor Behandlungsbeginn einen schriftlichen Heil- und Kostenplan zu erstellen, wenn die Kosten eine bestimmte Höhe überschreiten (derzeit 1.281 Euro bzw. – bei geringeren Beträgen – wenn der Patient dies verlangt).
Kosten : keine oder schlechte Information
Die Realität sieht freilich anders aus. Häufig erfahren Patienten nicht oder nur ungefähr, wie viel sie für eine Mundhygiene, eine Kiefersanierung oder einen Zahnersatz aus der eigenen Tasche zu bezahlen haben. Wir wollten wissen, wie es Wiener Zahnärzte mit der Informationspflicht halten, und schickten eine Testperson (Privatpatient) mit erheblichem Sanierungs- und Zahnersatzbedarf in 15 zufällig ausgewählte Ordinationen. Eine Vertrauenszahnärztin hatte zuvor alleine die Kosten für die Basissanierung auf zirka 1.590 Euro geschätzt. - Der Test wurde durch das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz (BMSK) gefördert.
Diagnose, Kosten, Risiken, Folgen
Bei der Bewertung haben wir uns auf die im Zahnärztegesetz vorgeschriebenen Aspekte beschränkt. Über die Bekanntgabe der Kosten hinaus sind Zahnärzte dazu verpflichtet, den Patienten über Diagnose, Behandlungsablauf, Risiken und Folgen des Eingriffs sowie Konsequenzen bei Unterlassen einer Therapie aufzuklären. Die Qualität der Beratungsleistung wurde von uns nicht bewertet. Das Ergebnis ist insgesamt ernüchternd.
3 von 15 Zahnärzten erfüllten Gesetz
Nur drei Zahnärzte verhielten sich weitgehend gesetzeskonform. Bei den anderen zwölf getesteten Ärzten orteten wir mehr oder weniger große Defizite. Zu Versäumnissen kam es insbesondere bei der Ausfertigung des von unserem Tester sowohl für die Basissanierung als auch den Zahnersatz ausdrücklich verlangten Heil- und Kostenplanes.
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