Inhalt
Behandlungsstühle:
Mehr als drei Behandlungsstühle pro behandelndem Zahnarzt sollte es nicht geben.
Alles darüber deutet auf Fließbandarbeit.
Machtfrage:
Der
Zahnarzt redet mit Ihnen nie von oben herab, unterhält sich nicht über Ihren
Kopf hinweg und hat es nicht nötig, Macht zu demonstrieren.
Vorsorge:
Der Zahnarzt berät über Zahngesundheitsvorsorge
und bindet Sie in Entscheidungen ein. Nach der Behandlung wissen Sie, was Sie
tun müssen, damit die Versorgung möglichst lange hält.
Klare
Rechnung, gute Freunde:
Die Preise sind transparent und
nachvollziehbar; die Kosten stehen vor Behandlungsbeginn weitestgehend fest.
Natürlich können während der Behandlung unerwartete Komplikationen auftreten,
die die Kosten erhöhen. Das sollte aber die Ausnahme sein. Wozu gäbe es sonst
eine gründliche
Diagnose?
Heil- und Kostenplan:
Ab einem Honorar von
etwa 300 Euro aufwärts sollten Sie einen aussagefähigen, verbindlichen und
für Sie verständlichen (!) Heil- und Kostenplan erhalten. Der Arzt
kann dafür eine Gebühr verlangen (ist unüblich), muss dies dem Patienten aber
vorher ausdrücklich mitteilen.
Differenziertes Angebot:
Die
Ordination bietet ein in der Qualität abgestuftes Angebot: „Wir bieten vier
verschiedene Kronentypen an ...“ Sie verstehen die Unterschiede in Quali-
tät und
Preis.