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Mammographie - Keine Gewissheit

Auch wenn bei einer Früherkennungsuntersuchung eine Zyste als gutartig identifiziert wird, ist dies keine Gewähr, dass sich daraus nicht doch ein bösartiger Tumor entwickeln kann. Frauen sollten besser über Nutzen und Risiken der Mammographie aufgeklärt werden.

Der Fall

Frau S. achtet sehr auf ihre Gesundheit. Jedes Jahr geht sie zur Früherkennungs- Mammographie. So auch im August 2014. Ende November bemerkt sie ein Knötchen in der rechten Brust und geht erneut zum Röntgen. Dabei wird eine harmlose Zyste sichtbar. Laut ärztlichem Befund sind keine weiteren Untersuchungen notwendig. Doch die Schmerzen werden stärker und die Zyste schwillt an. Im April 2015 begibt sich Frau S. neuerlich zur Untersuchung. Eine Gewebeentnahme bringt Gewissheit, dass aus der Zyste ein bösartiger Tumor geworden ist.

Intervention

Frau S. fällt aus allen Wolken und wendet sich in ihrer Verzweiflung an die Niederösterreichische Patientenanwaltschaft. Es quält sie der Gedanke, dass durch die Verzögerung der Diagnose ihre Chancen auf Heilung gesunken sein könnten. Vielleicht hätte ihr, so geht es ihr durch den Kopf, bei einer früheren Erkennung sogar die unangenehme Chemotherapie erspart werden können.

Gutachten

Ergebnis

Die Patientenanwaltschaft gibt ein medizinisches Gutachten in Auftrag. In diesem wird festgehalten, dass kein medizinischer Behandlungsfehler vorliegt. Da Zysten in der Brust mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit als gutartig einzustufen sind, sehen die medizinischen Richtlinien keine weiteren Untersuchungen und kurzfristigen Kontrollen vor. Nur in ganz seltenen Ausnahmefällen entwickeln sich solche Zysten zu Krebs. Die Ärzte seien, so das Gutachten, nach bestem Wissen und Gewissen und den Regeln der medizinischen Wissenschaft vorgegangen. Dank ihres Gesundheitsbewusstseins und der Achtsamkeit hat die Patientin die Veränderung des Tumors frühzeitig bemerkt, sodass dieser nach relativ kurzer Zeit behandelt werden konnte.

Fazit

Die Niederösterreichische Patientenanwaltschaft weist darauf hin, dass auch die regelmäßige Brustkrebs-Früherkennung – so wie viele andere Untersuchungen – keine hundertprozentige Sicherheit bieten kann.

VKI-Kooperation mit Patientenanwaltschaft NÖ

In unserer Rubrik "Patientenanwaltschaft" berichten wir über Fälle, mit denen österreichische Patientenanwältinnen und -anwälte befasst sind.

Die Niederösterreichische Patienten- und Pflegeanwaltschaft plädiert für eine umfassende Aufklärung zur Brustkrebs-Früherkennung. Insebsondere sollten Frauen über Vor- und Nachteile einer Mammographie informiert werden, damit sie in der Lage sind, Nutzen und Risiko der Untersuchung abzuschätzen.

Niederösterreich
NÖ Patienten- und pflegeanwaltschaft
Rennbahnstraße 29, Tor zum Landhaus,
3109 St. Pölten,
Tel. 02742 9005-15575,
Fax 02742 9005-15660
E-Mail: post.ppa@noel.gv.at
Patientenanwalt Niederösterreich

 

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