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Operation: Komplikation - Nicht ernst genommen

Einer Patientin wird bei einer OP der Darm verletzt. Ihre Schmerzen und Beschwerden werden von den Ärzten nicht richtig gedeutet. Wäre die Verletzung zeitgerecht behandelt worden, hätten ihr viel Leid und Spätfolgen erspart werden können.

Der Fall: Ursache für Schmerzen unklar ...

Einer 50-jährigen Frau soll ein gutartiger Tumor in der Gebärmutter entfernt werden. Der Eingriff ist schwierig, weil die Patientin aufgrund einer früheren Bauchoperation starke Verwachsungen im Bauchraum und Darm hat. Die OP verläuft vorerst gut, aber bereits in der Nacht treten krampfartige Schmerzen mit kaltschweißigen Ausbrüchen auf, die trotz starker Schmerzmittel nicht nachlassen. Die Frau leidet unter Beklemmungen beim Atmen, niedrigem Blutdruck und erhöhter Pulsfrequenz.

... Schmerzmittel wird verabreicht

Die Entzündungsparameter im Blut sind stark erhöht. Mehrere Ärzte – Gynäkologen und Chirurgen – untersuchen die Patientin, eine EKG- und eine Ultraschalluntersuchung werden gemacht, diese ergeben jedoch keinen Befund. Der Patientin wird lediglich ein anderes Schmerzmittel verabreicht.

Und noch ein Schmerzmittel

Als die Patientin bei der Visite am Nachmittag noch immer über furchtbare Schmerzen und Beschwerden klagt, ordnet der Arzt eine Computertomografie (CT) an, die aber an diesem Tag nicht mehr durchgeführt wird. In der folgenden Nacht – die zweite nach der Operation – kommt es unter hoher Schmerzmitteldosis vorerst am Abend zu einer Schmerzlinderung. Aber gegen Mitternacht bekommt die Patientin wieder unerträgliche Schmerzen im Bauchraum, ihr Puls rast und sie kann nicht mehr richtig durchatmen.

Infusion und weitere Schmerzmittel

Ohne weitere Untersuchungen werden eine Infusion und noch mehr Schmerzmittel angeordnet. Erst am folgenden Vormittag wird die CT-Untersuchung durchgeführt. Die Patientin ist in einem sehr schlechten Allgemeinzustand und bereits im beginnenden septischen Schock.

Darmschlinge bei Erst-OP verletzt

Das CT zeigt große Mengen freier Flüssigkeit im Bauchraum, der linke Lungenflügel ist bereits zusammengefallen. Die Patientin muss notoperiert werden; eine Darmschlinge ist bei der Erstoperation verletzt worden, Darminhalt befindet sich in der Bauchhöhle, zwei Mal kommt es zum Herzstillstand. In der Folge muss die Patientin drei Wochen intensivmedizinisch behandelt und fünf weitere Male operiert werden. Es folgen noch fünf Wochen auf der Normalstation und anschließend eine langwierige Rehabilitation. Die Patientin kann nicht mehr voll arbeiten und hat ein Jahr später erst wieder 70 Prozent ihrer normalen Lungenfunktion bzw. ihrer Leistungsfähigkeit erreicht.

Symptome rascher deuten

Die Intervention: Krankheitszeichen nicht richtig gedeutet

Die Frau wendet sich an die PatientInnen- und Pflegeombudsschaft des Landes Steiermark. Das medizinische Gutachten ergibt, dass es bei der Erstoperation zu einer mechanischen Verletzung des Darmes gekommen war, die während der OP nicht erkannt wurde. Zwar sei die Darmverletzung eine typische und auch bei größter Sorgfalt nicht immer zu vermeidende Komplikation, allerdings seien die Krankheitszeichen nach der OP nicht zeitgerecht richtig gedeutet worden, eine neuerliche Operation hätte früher durchgeführt werden müssen. Nach Ansicht des Gutachters hätte sich damit auch der weitere Krankheitsverlauf mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit günstiger entwickelt und die Patientin hätte weniger Schaden erlitten.

Das Ergebnis: finanzielle Entschädigung

Die Patientin erhält eine finanzielle Entschädigung für die unnötigerweise erlittenen Schmerzen sowie Ersatz für den Verdienstentgang und die entstandenen Kosten für Reha-Therapien. Der Krankenhausträger erklärt sich auch bereit, die Haftung für allfällige Spätfolgen anzuerkennen.

VKI-Kooperation mit Patientenanwaltschaft Steiermark

In unserer Rubrik "Patientenanwaltschaft" berichten wir über Fälle, mit denen österreichische Patientenanwältinnen und -anwälte befasst sind.

Die PatientInnen- und Pflegeombudsschaft (PPO) des Landes Steiermark fordert Ärzte auf, Schmerzäußerungen von Patientinnen und Patienten grundsätzlich ernst zu nehmen. Sie unterstützt Patientinnen und Patienten unter anderem bei der Abklärung eines vermuteten Behandlungsfehlers und der Durchsetzung eines berechtigten Schadenersatzanspruches.

Steiermark
PatientInnen und Pflegeombudschaft
Friedrichgasse 9,
8010 Graz,
Tel. 0316 877-3350,
Fax 0316 877-4823
E-Mail: ppo@stmk.gv.at
Patientenvertretung Steiermark > Kontakt

 

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Aus dem Inhalt

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  • Welche Behandlung steht mir zu?
  • Das Recht auf Selbstbestimmung
  • Behandlungsfehler und Haftung des Arztes
  • Psychiatrie und Heimunterbringung
  • Gesundheitsakte, Krankengeschichte, Datenschutz

196 Seiten, 14,90 € + Versand

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