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Operationen - Den Nerv getroffen

Bei einer Operation werden Nerven verletzt. Das führt zu ­einer dauerhaften Lähmung. Die Verletzung wurde übersehen, weil während des Eingriffs vom ­betroffenen Bereich kein Röntgenbild ­gemacht wurde.

Der Fall

Herr J. stürzt beim Skifahren und bricht sich den Oberschenkel. Er wird mit dem Rettungshubschrauber in die Unfall­chirurgie des nächstgelegenen Krankenhauses gebracht und sofort operiert. Bereits am Tag nach der Operation klagt der Patient über ein Kribbeln im rechten Vorfuß, am nächsten Tag kann er ihn nicht mehr bewegen. Herr J. wird in das Krankenhaus in seiner Heimatgemeinde überstellt. Hier stellen die Ärzte fest, dass bei der Operation einer der drei eingesetzten Markdrähte Nerven verletzt hat. Das hat zu der Lähmung geführt. Auch intensive Rehabilitations-maßnahmen können die Beweg­lichkeit der Fußschaufel kaum verbessern.

Intervention

Herr J. vermutet einen Behandlungsfehler und wendet sich darum an die Patienten­anwaltschaft Kärnten. Diese besorgt sich alle Unterlagen und holt die Expertise eines Sachverständigen ein. Dieser stellt fest, dass während der Operation zwar Röntgenbilder angefertigt wurden, aber das entscheidende Bild fehlte – nämlich ­jenes, auf dem man die Enden der Markdrähte hätte sehen können. Auf den Röntgenaufnahmen, die im Krankenhaus der Heimatgemeinde gemacht wurden, ist gut erkennbar, dass einer der Drähte 3 cm lang in den Rollhügel des Oberschenkelknochens hineinragte und dadurch eine Schädigung der Nerven verursachte.

Medizinisches Gutachten

Der medizinische Gutachter konstatiert, dass dieser Fehler vermeidbar gewesen wäre. ­Obwohl während der Operation mehrere Röntgenbilder gemacht wurden, wurde der entscheidende Bereich nicht zur Gänze dar­gestellt und der ausgetretene Draht über­sehen. Der Druck auf die empfindlichen ­Nerven führte innerhalb von 48 Stunden zur Lähmung. Hätte der Chirurg die Problematik während der Operation erkannt, so hätte er sofort reagieren können. Der Gutachter kommt zu dem Schluss, dass es sich um einen eindeutigen technischen Fehler des Operateurs handelt.

Ergebnis

Die Haftpflichtversicherung des Krankenhauses zahlt Herrn J. eine Entschä­digung für die Schmerzen sowie seine ­Auslagen und wird auch für Folgeschäden aufkommen.

Fazit: Manchmal erfassen Röntgenbilder nicht alles

Selten, aber doch, kommt es leider vor, dass Röntgenbilder gerade jene Bereiche nicht erfassen, die für die Behandlung wichtig sind. Das ist wie im beschriebenen Fall ­besonders tragisch, wenn es dadurch zu anhal­tenden Schädigungen kommt, die nicht ­wieder gutzumachen sind.

 

 

VKI-Kooperation mit der Patientenanwaltschaft Kärnten

Hier berichten wir über Fälle, mit denen österreichische Patientenanwältinnen und -anwälte befasst sind. Die Patientenanwaltschaft Kärnten fordert eine bessere Qualitätskontrolle im Zusammenhang mit Operationen. Der Erfolg einer OP kann nur dann überprüft werden, wenn der gesamte operierte Bereich mit bildgebenden Verfahren dokumentiert ist.

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Kärnten
Patientenanwaltschaft Kärnten

Völkermarkter Ring 31, 9020 Klagenfurt

Tel. 0463 572 30

Fax 0463 572 30-57100

E-Mail: patientenanwalt@ktn.gv.at
www.patientenanwalt-kaernten.at[Asset Included (Id:318899094778;Type:Link)]

 



 

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