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Treppenlift - Rechtzeitig planen

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Wenn Sie daheim einen Treppenlift einbauen lassen wollen, sollten Sie sich bei mehreren Anbietern über die Modelle informieren und Kostenvoranschläge einholen.

Treppenlift (Bild: graphbottles / Shutterstock.com)

Wenn die Mobilität im Alter abnimmt und das Treppensteigen zunehmend zur Herausforderung wird, tragen sich viele mit dem Gedanken, die eigene Wohnung bzw. das eigene Haus gegen einen senioren­gerechten Wohnsitz einzutauschen. Viele ­Seniorinnen und Senioren können sich das jedoch nicht leisten. Zudem kann es nachteilige Konsequenzen haben, wenn man aus der gewohnten Umgebung herausgerissen wird. Häufig leiden etwa die sozialen Kontakte darunter oder die Selbstständigkeit wird beeinträchtigt.

Rechtzeitig planen

Um noch längere Zeit in den eigenen vier Wänden verbringen zu können, lassen sich auch viele einen Treppenlift einbauen. Wenn Sie dies in Erwägung ziehen, sollten Sie nicht zuwarten, bis unmittelbarer Handlungsbedarf besteht. Am besten informieren Sie sich über Grundsätzliches, solange Sie noch mobil sind. Vor allem abzuklären ist, ob ein Treppenlift überhaupt installiert werden kann.

In Mietshäusern und Mehrparteienhäusern kann es aus baupolizeilichen Gründen (Fluchtweg versperrt) untersagt sein. Erkundigen Sie sich daher bei der Hausverwaltung bzw. beim Vermieter, ob einem Einbau etwas entgegensteht. Klären Sie auch, ob eine behördliche Bewilligung notwendig ist bzw. ob der Einbau gemeldet werden muss. Kompetente Anbieter können diesbezüglich Auskunft geben.

Privat zu finanzieren

Die Anschaffung eines Treppenliftes ist grundsätzlich privat zu finanzieren. Unter gewissen Voraussetzungen (Pflegestufe) können allerdings Zuschüsse beantragt werden. Die Höhe der Bezuschussung ist abhängig vom Bundesland, in dem die ­betroffene Person ihren Hauptwohnsitz hat und in dem der Lift eingebaut werden soll.

Je nach Bundesland sind dafür Sozialver­sicherungsträger, Sozialministeriumservice, Bezirkshauptmannschaften bzw. Magis­trate, Behindertenverbände oder Berufs­genossenschaften zuständig. Der Antrag auf finanzielle Unterstützung sollte immer vor dem Einbau erfolgen. Ob eine Person zuschussberechtigt ist und wie hoch der ­individuelle Zuschuss ausfällt, ist jeweils vom Einzelfall abhängig.

Rechtsfragen: Kompetente Firmen helfen

Berater kompetenter Firmen informieren über die rechtlichen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Bundesländern und unterstützen Sie gegebenenfalls bei der Antragstellung. Unter Umständen kann der Einbau eines Treppenliftes als außergewöhnliche Belastung beim Finanzamt berücksichtig werden. 

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