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Wohnen im Alter - Soziale Dienste - Hilfe für zu Hause

Mit Unterstützung durch soziale Dienste kann auch bei Pflegebedürftigkeit selbst organisiertes Wohnen in den eigenen vier Wänden möglich sein. Doch nicht jeder Dienst wird überall angeboten.

Veränderte Lebensbedürfnisse

Vieles, was einmal problemlos von der Hand ging, wird mit zunehmendem Alter beschwerlicher. Auch die Bedürfnisse und Ansprüche hinsichtlich Wohnumgebung und Komfort ändern sich: Was in jüngeren Jahren zur Wohnqualität beitragen mag, kann sich in höherem Alter als Nachteil erweisen. Wer sich auf das Leben nach dem Berufsleben vorbereiten möchte, sollte daher seine Wohnsituation überdenken. Denn das Ausmaß, in dem eventuell einmal Hilfe und Betreuung durch Dritte nötig werden kann, und ob man damit das Auslangen findet, hängt nicht nur vom Gesundheitszustand sondern auch wesentlich von der Wohnsituation ab.

Sind Wohnung beziehungsweise Haus dezentral oder zentral gelegen? Sind öffentliche Verkehrsmittel, Lebensmittelgeschäft, Arzt, Post, Apotheke leicht zu erreichen? Leben Freunde oder Familienmitglieder in der Nähe? Passt die Wohnungsgröße, oder ist sie auf ein Leben mit Kindern zugeschnitten, die mittlerweile schon selbst einen Hausstand gegründet haben? Ist die Wohnung – so sie in einem höheren Stockwerk gelegen ist – per Lift zu erreichen? Ist sie einfach zu beheizen?

Entlastung

Wer hilfs- oder pflegebedürftig wird, hat Glück, wenn er auf die Unterstützung durch Angehörige zählen kann. Doch es gibt auch eine Reihe von sozialen Diensten, die ein selbst organisiertes Wohnen zu Hause im Fall von Hilfs- und Pflegebedürftigkeit oder bei Krankheit ermöglichen. Diese Dienste können auch zur Entlastung pflegender Familienmitglieder organisiert werden.

Pflegegeld

Bei Pflege- und Hilfsbedürftigkeit besteht unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Pflegegeld (siehe  „Der Weg zum Pflegegeld“).

Soziale Dienste regional unterschiedlich

Zum Kernbereich der sozialen Dienste zählen Hauskrankenpflege, Alten- beziehungsweise Pflegehilfe und Heimhilfe. Darüber hinaus gibt es noch etliche andere Dienste. Das Angebot ist zwar insgesamt, aber nicht österreichweit breit gefächert. Die regionalen Unterschiede sind groß.

Nicht überall

Hauskrankenpflege. „Mobile“ diplomierte Gesundheits- und Krankenschwestern führen die vom Arzt angeordnete Pflege durch. Durch Hauskrankenpflege sollen Krankenhausaufenthalte verkürzt oder vermieden, Pflegeheimeinweisungen hinausgezögert oder ebenfalls vermieden werden. Im Rahmen der Hauskrankenpflege wird auch etwaiger weiterer Pflegebedarf und das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit festgestellt.

Altenhilfe/Pflegehilfe. Von Seiten der Altenhilfe/Pflegehilfe werden hilfs- und pflegebedürftige Menschen bei Alltagsaktivitäten unterstützt und die Arbeit der diplomierten Krankenschwester ergänzt. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in der Durchführung der Grundpflege und in der sozialen Betreuung. Altenhilfe/Pflegehilfe wird von Altenfachbetreuern, Altenhelfern und Pflegehelfern geleistet.

Heimhilfe. Aufgabe von Heimhilfen ist vor allem die Unterstützung bei Haushaltsführung, Körperpflege und persönlichen Anliegen, zum Beispiel Begleitung bei Behörden- und Arztwegen.

Organisierte Nachbarschaftshilfe. Tätigkeiten aus dem Bereich der Heimhilfe werden im Rahmen von organisierter Nachbarschaftshilfe zum Teil auch von Laien ausgeführt.

Mobile therapeutische Dienste. Dazu zählen etwa Ergotherapie oder Logopädie auf ärztliche Anordnung. Ergotherapeuten beraten auch hinsichtlich Hilfsmitteln und etwaiger Adaptierung der Wohnung.

Essenzustelldienste („Essen auf Rädern“). Wer nicht in der Lage ist, sich jeden Tag ein warmes Essen zuzubereiten, kann Mahlzeiten für tagtäglich oder auch fallweise bestellen.

Wäschepflege-, Reinigungsdienst. Wäsche wird abgeholt, gewaschen und gebügelt, erforderlichenfalls in die Putzerei gebracht, eventuell auch ausgebessert. Der Reinigungsdienst übernimmt schwere Hausarbeiten wie Großputz, Fensterputzen, Türen-, Möbel- und Bodenpflege.

Reparaturdienst. Instandsetzungsarbeiten und Reparaturen im Haushalt werden erledigt.

Fahrtendienste. Wenn öffentliche Verkehrsmittel nicht mehr benutzt werden können, besteht die Möglichkeit, sich von der Haustür abholen und zum Zielort bringen zu lassen.

Notruftelefon. Per Notruftelefon können allein stehende, körperlich eingeschränkte Personen rund um die Uhr Hilfe herbeiholen. Die Basisstation des Notrufsystems wird an die Telefonsteckdose und an eine Stromsteckdose angeschlossen. Der Notrufsender wird wie ein Hals- oder Armband getragen, auf Knopfdruck ist man mit der Notrufzentrale verbunden.

Besuchsdienst. Einsamkeit aufgrund von Alter oder Behinderung ist ein großes Problem, Besuchsdienste können darüber hinweghelfen. Mitarbeiter des Besuchsdienstes begleiten auch bei Besorgungen oder Behördenwegen.

Tageszentren

Eine weitere Einrichtung für Senioren mit Betreuungs- und Pflegebedarf sind geriatrische Tageszentren. Die Kombination aus Wohnen zu Hause und Betreuung an Wochentagen kann eine Alternative zum Leben in einem Heim sein. In geriatrischen Tageszentren wird unter anderem ganztägige Betreuung inklusive Mahlzeiten, kreatives und therapeutisches Programm, bei Bedarf Unterstützung bei der Körperpflege geboten. In der Regel besteht die Möglichkeit, sich per Fahrtendienst von der Wohnung ins Tagesheim und zurück bringen zu lassen. Doch solche Zentren gibt es nur in manchen Städten, außerhalb Wiens sind sie noch wenig etabliert.

Landessache

Soziale Dienste werden vor allem von freien Wohlfahrtsverbänden, aber auch von Ländern und Gemeinden zur Verfügung gestellt. Art und Angebot sind von Bundesland zu Bundesland, darüber hinaus oft sogar von Bezirk zu Bezirk unterschiedlich. Unterschiede gibt es auch darin, welche Berufsgruppen vorrangig die ambulanten Dienste ausführen.

Kosten

Die Kosten sind grundsätzlich von der Art des Dienstes abhängig und davon, in welchem Ausmaß er benötigt wird. In manchen Bundesländern werden einheitliche Stundensätze verrechnet (falls nötig, kann um Sozialhilfe angesucht werden), in anderen erfolgt die Berechnung gestaffelt nach dem Einkommen (inklusive Pflegegeld) der pflegebedürftigen Personen.

Landeweite Unterschiede

Doch welche Dienste zu einkommensabhängigen Sätzen in Anspruch genommen werden können und wer Anspruch darauf hat, ist wiederum unterschiedlich. Leistungen, die in einem Bundesland etwa den Beziehern von Pflegegeld bestimmter Stufe vorbehalten sind, können in einem anderen bereits bei geringerer Pflege- und Hilfsbedürftigkeit zu gestaffeltem Tarif in Anspruch genommen werden. Bestimmte Dienste können außerdem in einem Bundesland kostenlos sein, woanders ist dafür zu bezahlen. Es können auch insofern Obergrenzen gesetzt sein, als nur bis zu einem bestimmten Pflegebedarf einkommensabhängig verrechnet wird.

Auskünfte, Anlaufstellen und Adressen

Auskünfte darüber, welche sozialen Dienste insgesamt vor Ort angeboten werden und an welche Anlaufstellen sich Hilfesuchende zu wenden haben, erteilen Bezirkshauptmannschaften, Magistrate, Gemeinden. Informationen und Broschüren mit Tipps, Anlaufstellen und Adressen speziell für Senioren gibt es auch bei den Ämtern der Landesregierungen (Seniorenreferate oder Sozialabteilungen). Beratung und weiterführende Informationen erhält man auch beim Sozialservice der Bundessozialämter. Die „Beratung für Pflegende“, Telefon (01) 544 15 97-300, informiert österreichweit unter anderem über Betreuungsmöglichkeiten in der Wohnung, finanzielle Hilfe und Förderungen, sozialrechtliche Angelegenheiten, über Hilfsmittel, Heilbehelfe und Adaptierungen.

Erstgespräch

Wenn der Bedarf an sozialen Diensten an zuständiger Stelle deponiert wurde, erfolgt üblicherweise ein kostenloses Erstgespräch mit einer diplomierten Gesundheits- und Krankenschwester im Haushalt des Pflegebedürftigen. Im Zuge dessen werden Pflegebedarf, gegebenenfalls die Voraussetzungen für die einkommensabhängige Verrechnung und die Kosten ermittelt. In der Regel werden dann die Betreuungsmaßnahmen eingeleitet.

Wie schon erwähnt, können soziale Dienste zu einkommensabhängigen Sätzen Pflegegeldbeziehern vorbehalten sein. Damit mit der Pflege und Betreuung zu gestaffeltem Tarif begonnen wird, reicht es mitunter, dass ein Antrag auf Pflegegeld gestellt wurde. Sollte dieser jedoch abschlägig beschieden werden, können Nachverrechnungen ins Haus stehen. Also besser vorher fragen, wie das jeweils gehandhabt wird. Falls mit den zugeteilten Betreuungs- beziehungsweise Pflegemaßnahmen nicht das Auslangen gefunden wird, sollte man in jedem Fall deponieren, was zusätzlich benötigt wird.

Preis-Leistungs-Vergleiche

Ergebnis der Kostenermittlung kann auch sein, dass Hilfs- und Pflegebedürftige aufgrund ihrer Einkommenshöhe zu „Vollzahlern“ werden. In diesem Fall sollte man sich zunächst kundig machen, welche weiteren Organisationen vergleichbare Dienste anbieten und genaue Preis-Leistungs-Vergleiche anstellen. Kann man sich beispielweise aussuchen, wann die Betreuung erfolgt? Wird sie erforderlichenfalls auch am Wochenende oder in den Abendstunden geboten? Sind dann Zuschläge zu bezahlen?

Hilfe in geringerem Umfang

Auf sich gestellt bleibt, wer zwar Hilfe und Betreuung benötigt, doch in geringerem Umfang, als oft für die Inanspruchnahme sozialer Dienste zu einkommensabhängigen Sätzen vorausgesetzt wird. Welche Organisationen vor Ort eventuell Dienstleistungen wie das Erledigen von Haushalts- oder Gartenarbeiten oder Essenzustellung für Privatzahler anbieten, kann ebenfalls bei Bezirkshauptmannschaften beziehungsweise Magistraten erfragt werden. Wie viel beispielsweise eine Stunde Heimhilfe privat kostet, erfährt man direkt bei den Anbietern.

Der Weg zum Pflegegeld

Das Pflegegeld ist eine pauschalierte finanzielle Unterstützung für Menschen, die auf ständige Betreuung und Hilfe (Pflege) bei Verrichtungen des täglichen Lebens angewiesen sind.

Hilfe und Betreuung sollen damit leichter finanzierbar, benötigte Pflegeleistungen erschwinglich werden. Meistens sind die tatsächlichen Kosten für die Pflege höher als das zustehende Pflegegeld.

Pflegegeld wird in sieben Abstufungen, von 2000 bis 21.047 Schilling pro Monat, ausgezahlt. Der Anspruch auf Pflegegeld ist unabhängig von Einkommen oder Vermögen, die Höhe der Pflegestufe hängt ausschließlich vom Ausmaß der Pflegebedürftigkeit ab.

Voraussetzungen

  • Ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf: Das Angewiesensein auf die Hilfe anderer muss sowohl bei persönlichen Tätigkeiten (beispielsweise Essen, Medikamenteneinnahme, Körperpflege, An- und Ausziehen, Fortbewegen innerhalb der eigenen Wohnung) als auch bei Alltagspflichten wie Einkaufen, Wohnungsputz, Wäsche waschen, Heizen und Herbeischaffen von Heizmaterial gegeben sein.
  • Der Pflegebedarf beträgt mehr als 50 Stunden monatlich und wird voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern.
  • Der gewöhnliche Aufenthalt ist in Österreich. Falls keine inländische Pension bezogen wird, ist außerdem die österreichische Staatsbürgerschaft Voraussetzung. Unter bestimmten Bedingungen sind Ausnahmen möglich.

Antragstellung

Pflegegeld muss beantragt werden. Pensions- oder Rentenbezieher bringen den Antrag auf Pflegegeld bei jener Stelle ein, die auch ihre Pension beziehungsweise Rente ausbezahlt. Bezieher von Beamtenpensionen eines Landes oder von Gemeinden und Personen ohne eigenen Pensions- oder Rentenanspruch (zum Beispiel Mitversicherte) können Pflegegeld nach dem jeweiligen Landespflegegeldgesetz bei der Bezirkshauptmannschaft, dem Magistrat oder der Gemeinde beantragen.

Feststellung des Pflegebedarfs

Der Pflegebedarf wird durch Sachverständige (Ärzte) ermittelt. Auf Basis dieses Gutachtens wird entschieden, ob und in welcher Höhe der Antragsteller Pflegegeld erhält und dies per Bescheid mitgeteilt. Wer mit der Einstufung nicht einverstanden ist, kann bei Gericht in Form einer Klage Einspruch erheben. Die Klage muss innerhalb von drei Monaten ab Zustellung des Bescheides eingebracht werden.

Checkliste Wohnungsadaptierung

Im Vordergrund stehen Sicherheit und Komfort.

Türen. Die Durchgangslichte sollte mindestens 90 Zentimeter betragen. Lassen sich die Türen leicht öffnen? Liegen die Griffe gut in der Hand?

Steckdosen. Gibt es genügend Steckdosen, in welcher Höhe sind sie angebracht, sind sie einfach zu erreichen? Eventuell Steckdose für Notruftelefon vorsehen.

Beleuchtung. In allen Räumen, insbesondere an Arbeitsplätzen, für gute Beleuchtung sorgen. Unmittelbar neben dem Bett Lampe mit eher gedämpftem Licht installieren.

Fußböden. Rutschsichere und pflegeleichte Bodenbeläge wählen, Gummimatten unter Teppiche legen. Hochflorteppiche sind bei Gehbehinderungen eine Erschwernis.
Türschwellen. Türstaffeln sind Stolperfallen, besser entfernen.
Vorkehrungen treffen, dass es nun nicht unter den Türen durchzieht. Kabelkanäle montieren, „Kabelsalate“ sind potenzielle Fallstricke.

Badewanne, Dusche. Sowohl in Badewanne als auch Dusche gehören rutschfeste Matten. Ein stabiler Hocker in der Dusche erleichtert die Körperpflege bei eingeschränktem Gehvermögen.

Haltegriffe, Handläufe. In Bad und WC Haltegriffe anbringen, bei Stiegen und einzelnen Stufen Handläufe montieren.

Bett. Das Bett sollte in jedem Fall frei zugänglich sein. Bettvorleger sind Stolperfallen. Falls Sie planen, ein neues Bett zu kaufen: Ein verstellbarer Lattenrost und eine verstellbare Betthöhe bedeuten Erleichterung im Pflegefall.

Telefon. Das Telefon sollte auch vom Bett aus erreichbar sein.

Möbel. Überflüssige Möbelstücke entfernen, das schafft mehr Bewegungsraum. Häufig Benötigtes in Kästen so aufbewahren, dass es ohne viel Bücken und Strecken bequem zu erreichen ist.

Wohnen im Alter- unsere neue Serie

Mit dem Abschied vom Berufsleben beginnt für viele Menschen (und auch deren Angehörige) ein neuer Lebensabschnitt, der Vorbereitung und Planung erfordert. In unserer neuen Serie geben wir Anregungen und Tipps, woran Sie denken sollten und wie Sie dabei am besten vorgehen. Lesen Sie im ersten Teil, welche Hilfsangebote es für jene gibt, die den Lebensabend in den eigenen vier Wänden verbringen. Im nächsten Heft berichten wir über andere Formen des Wohnens, Schwerpunkt Seniorenheime (siehe Seniorenwohnheime [Heft 5/2001]). Im letzten Teil unserer Serie (siehe Pflegeheime [Heft 6/2001]) geht es um die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit Pflegeheimen .

Broschüre "Österreich sozial"

Soziale Einrichtungen in ganz Österreich sind in der Broschüre „österreich sozial“ aufgelistet; kostenlos erhältlich beim Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen. Tel. (01) 544 15 97-0

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